Abwasser unterliegt rechtlichen Anforderungen, da nicht alle Inhaltsstoffe in Kläranlagen entfernt werden können. Die Schadstofffracht des Abwassers ist nach Indirekteinleiterverordnung (IndV) des Landes Berlin so gering zu halten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Für bestimmte Stoffe bestehen Einleitverbote oder Grenzwerte.