Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Fahrradverkehr

Zahlreiche Schilder weisen darauf hin: „Auf dem Campus ist das umsichtige Radfahren auf breiten Fußwegen erlaubt, Fußgänger haben Vorrang“. Der Fahrradverkehr unterliegt rechtlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Für die Nutzung des Fahrrads zur Teilnahme am Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung.

Das Land Berlin fördert und entwickelt Fahrradparkplätze und Angebote für den ruhenden Fahrradverkehr. Der Stand der Technik ist auch auf dem Campus der TU Berlin möglich. Die TU Berlin ist derzeit kaum mit dem eigenen Campus oder ihren Standorten an den Projekten der Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes oder den Projekten zur Kombination von Fahrrad und ÖPNV in Berlin beteiligt.

Der Anteil der Fahrräder im Verkehrsmix der Angehörigen der TU Berlin kann gesteigert werden. Die TU Berlin könnte ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden. SDU setzt sich auf verschiedenen Ebenen dafür ein.

 

Rund um das Fahrrad

Fahrradsicherheit

Die Stabsstelle SDU vermittelt auf Anfrage gerne allgemeine Informationen zur Sicherheit von Fahrrädern (siehe auch ADFC, VCD u.v.a.m.). Wir regen zu regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen bei privat genutzten Fahrrädern an. Wir begrüßen die mindestens jährliche Inspektion von Fahrrädern durch fachkundiges Personal oder in Werkstätten.

Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrräder sind Arbeitsmittel. Diese Diensträder sind in die Gefährdungsbeurteilungen (GBU) aufzunehmen. Unter Umständen sind weitere Dokumente zur sicheren Nutzung von Fahrrädern erforderlich und für Diensträder vorzuhalten (Unterweisung, Einweisung, Betriebsanweisungen).

Durch Nutzung eines Fahrradhelmes wird nachweislich die Wahrscheinlichkeit schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall gesenkt. Daher rät die Stabsstelle SDU zur freiwilligen Nutzung.

Fahrsicherheit

Das Einhalten der Regeln der Straßenverkehrsordnung für eine sichere und gesundheitszuträgliche Fortbewegung mit dem Fahrrad ist selbstverständlich. Darüber hinaus ist eine umsichtige Fahrweise, die auch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer einkalkuliert, unbedingt erforderlich, um Unfällen vorzubeugen.

Im Projekt „Sicherheit im Radverkehr (SimRa)“ sammelt das Fachgebiet Mobile Cloud Computing Daten zu Gefahrenhäufungen bei Radfahrenden. Nutzen Sie die kostenlose Smartphone-App SimRa, die durch Verfolgung der gefahrenen Radstrecken und Detektion von Beinahe-Unfällen potentielle Unfallschwerpunkte bereits im Vorfeld identifiziert. Die Ergebnisse werden dem Senat zur Entschärfung von kritischen Verkehrssituationen zur Verfügung gestellt.

Fahr Fahrrad!

Kommen Sie mit dem Rad zur Uni. Radfahren ist sportlich, unabhängig, umweltgerecht, kostet wenig und ist recht sicher. Wir wünschen uns von allen Angehörigen der TU Berlin vorausschauende, rücksichtsvolle, partnerschaftliche und störungsfreie Teilnahme am Verkehr, auch beim Fahrradfahren.

Diebstahlschutz und Fahrrad

Jeder einzelne Fall von Vandalismus an Fahrrädern und Diebstahl von angemessen parkenden und angeschlossen Fahrrädern ist ärgerlich und inakzeptabel. Zum Schutz gegen Diebstahl empfehlen wir hochwertige Fahrradschlösser, die von den Haftpflichtversicherungen als Sicherungsmaßnahme akzeptiert werden. Zur Minderung von Diebstahl gilt die Regel „Fahrrad immer an eine Fahrradabstellanlage, wie dort vorgesehen, mit dem Fahrradrahmen anschließen“.

Wir empfehlen die Codierung von Fahrrädern durch den ADFC Landesverband oder von der Polizei Berlin.

Fahrradreparatur und Instandsetzung

Die Stabsstelle SDU freut sich über das Fortbestehen der Selbsthilfewerkstatt unirad an der TU Berlin im HFT 027. Nutzen auch Sie das Angebot der Unterstützung bei Reparaturen.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
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