„Wassergefährdende Stoffe“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§62 (3) WHG).
Wassergefährdende Stoffe sind beispielsweise:
Wassergefährdende Stoffe werden in „Wassergefährdungsklassen“ (WGK) eingestuft. Zusätzlich werden "nicht wassergefährdende" und "allgemein wassergefährdende Stoffe" definiert.
Wassergefährdungsklassen | |
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- | nicht wassergefährdend |
WGK 1 | schwach wassergefährdend |
WGK 2 | deutlich wassergefährdend |
WGK 3 | stark wassergefährdend |
- | allgemein wassergefährdend |
Anlagenbetreiber sind gemäß der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) verpflichtet, die verwendeten Stoffe und Gemische in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einzustufen.
Alle Stoffe, die bisher in eine WGK, bzw. als „nicht wassergefährdend“ oder „allgemein wassergefährdend“ eingestuft wurden, können in der online-Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes recherchiert werden (siehe weiterführende Links).
Für Stoffe ohne WGK-Festlegung in der Rigoletto-Datenbank ist die höchste WGK 3 anzusetzen.
Angaben zur WGK von Stoffen sind auch in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu finden. Sicherheitsdatenblätter der Stoffe, mit denen in TU-Anlagen umgegangen wird, müssen vor Ort verfügbar sein.
Hier sind beispielhaft für einige Stoffe deren Wassergefährdungsklassen angegeben. Angaben zur WGK von Stoffen und Standard-Sonderabfallfraktionen finden Sie auch im Chemikalienkataster der TU Berlin (siehe weiterführende Links).
Beispiele von Stoffen und deren Wassergefährdungsklasse | |
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Stoff | Wassergefährdungsklasse |
Altöl | WGK 3 |
Tetrachlorkohlenstoff | WGK 3 |
Toluol | WGK 2 |
Dichlormethan | WGK 2 |
Hydrauliköl | WGK 1 oder WGK 2 |
Essigsäure | WGK 1 |
Natriumchlorid | WGK 1 |
Ethanol | WGK 1 |
Als allgemein wassergefährdend werden Stoffe wie z.B. Gärsubstrate oder Silagesickersäfte bezeichnet.
Zu den nicht wassergefährdenden Stoffen zählen beispielsweise auch Lebens- und Futtermittel.
Wenn Sie eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen an der TU Berlin in Betrieb nehmen möchten oder betreiben, sorgen Sie bitte dafür, dass die WGK der eingesetzten Stoffe und Gemische bestimmt und der Anlagendokumentation hinzugefügt wird.
Auskunft zur Anlagendokumentation gibt IV B FT oder SDU21.
Angaben zur WGK von Stoffen sind auch in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu finden. Sicherheitsdatenblätter der Stoffe, mit denen in TU-Anlagen umgegangen wird, müssen vor Ort verfügbar sein.
Für Gemische gilt die 3 %-Regel:
Falls einzelne Komponenten eine höhere WGK haben als das übrige Gemisch und der Anteil (Masse) dieser Komponenten 3 % der Gesamtmenge übersteigt, dann muss für das gesamte Gemisch die höhere WGK angesetzt werden.
Um für Fass- und Gebindelager, in denen i.d.R. unterschiedliche Stoffe gelagert werden, ableiten zu können, welche Gefährdungsstufe für das Lager gilt, muss in einem ersten Schritt die für das gesamte Lager geltende WGK ermittelt werden.
Auch hier gilt die 3 %-Regel:
Falls einzelne Substanzen im Lager eine höhere WGK haben als die übrigen gelagerten Stoffe und der Anteil (Masse) dieser Substanzen 3 % der Gesamt-Lagermenge übersteigt, dann muss für das gesamte Lager die höhere WGK angesetzt werden.