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Rechtliche Grundlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden bestimmt durch:
- das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG),
- das Berliner Wassergesetz (BWG) und
- die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Konkretisierungen
Ausgefüllt und konkretisiert werden die oben genannten Gesetze und Verordnungen durch eine Vielzahl von technischen Regelwerken, beispielweise die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 779).