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Anlagenbezogener Gewässerschutz
- Lebensraum See
[1]
- © SDU 21
Wasser ist nicht nur Verkehrsträger, Energiequelle, ein bedeutender Rohstoff und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die technische Produktion, sondern vor allem die Grundvoraussetzung für alles Leben.
Daher muss Wasser mit allen Mitteln erhalten und ressourcenschonend verwendet werden.
Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in Gewässer gelangen.
Beispielsweise kann bereits ein einziger Liter Heizöl Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen!
Die bezirklichen Berliner Umweltämter wirken darauf hin, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder vermindert werden, soweit dies durch rechtliche Vorgaben möglich ist. Der Bereich Gewässerschutz der Umweltämter übernimmt hierzu die Überwachung von Anlagen, durch die eine Wassergefährdung möglich ist. Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie auf den Webseiten der Umweltämter und hier auf diesen Seiten.
Beratung zum anlagenbezogenen Gewässerschutz
- Sie betreiben ein Lager oder eine andere Anlage mit wassergefährdenden Stoffen?
- Wir beraten Sie, wie Ihre Anlage sicher gebaut und betrieben wird.
Regelungen zum Grundwasserschutz für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Die seit 2017 geltende „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) dient dem Schutz aller Gewässer vor sogenannten „nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften“ durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen. Sie löst die Berliner Anlagenverordnung (VAwS) ab.
Die AwSV definiert Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von deren Gefährdungspotential. Neben dem Anlagenvolumen haben die Wassergefährdungsklassen (wieder) Einfluss auf die Gefährdungsstufe der Anlage. Für einige TU-Anlagen führt die AwSV zu einer anderen Gefährdungsstufe als bisher, mit daraus resultierenden Änderungen der Fachbetriebs-, Überwachungs- und Prüfpflichten.
Weitere Informationen für Anlagenbetreiber s.u. (zum Wortlaut der AwSV [2]).
Erklärungen mit Beispielen zu Anforderungen und Betreiberpflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den rechtlichen Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Serviceangebote und Tipps für deren Umsetzung:
- Wassergefährdende Stoffe [3]
- Anlagenarten [4]
- Gefährdungsstufen [5]
- Grundsätzliche Anforderungen an Anlagen und Betreiberpflichten [6]
- Eigenüberwachung und Prüfbuch [7]
- Betriebsanweisungen und AwSV-Merkblätter [8]
- Rechtliche Grundlagen [9]
- Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf [13]
- Umweltamt Mitte (Tiergarten, Wedding) [14]
- Umweltamt Steglitz-Zehlendorf [15]
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [16]
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) [17]
- Berliner Wassergesetz (BWG) [18]
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hg_ges.htm
ges.htm
er/bln/lwg_ges.htm
wassergefaehrdende-stoffe
me.do