Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Anlagen und Wassergefährdung

Wasser ist nicht nur Verkehrsträger, Energiequelle, ein bedeutender Rohstoff und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die technische Produktion, sondern vor allem die Grundvoraussetzung für alles Leben. Daher muss Wasser mit allen Mitteln erhalten und ressourcenschonend verwendet werden.

Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in Gewässer gelangen. Beispielsweise kann bereits ein einziger Liter Heizöl Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen!

Die bezirklichen Berliner Umweltämter wirken darauf hin, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder vermindert werden, soweit dies durch rechtliche Vorgaben möglich ist. Der Bereich Gewässerschutz der Umweltämter übernimmt hierzu die Überwachung von Anlagen, durch die eine Wassergefährdung möglich ist. Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie auf den Webseiten der Umweltämter und auf diesen Seiten.

Betreiben Sie ein Gefahrstofflager oder eine andere Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?

Beratung zum anlagenbezogenen Gewässerschutz im Betrieb und bei Umbaumaßnahmen können Sie bei SDU erhalten (s. Ansprechpartner*in).

Wassergefährdende Stoffe und Wassergefährdungsklassen

Welche Stoffe und Stoffgemische gelten als wassergefährdende Stoffe gemäß Wasserhaushaltsrecht?
Wo findet man Angaben zu Wassergefährdungsklassen?
Wie werden Wassergefährdungsklassen von Stoffgemischen bestimmt?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Arten von Anlagen nach AwSV

Wie ist eine "Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" definiert?
Welche Anlagen an der TU Berlin gehören dazu, und welche nicht?
Welche Anforderungen werden an diese Anlagen gestellt?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Gefährdungsstufen von AwSV-Anlagen

Was bedeutet der Begriff Gefährdungsstufe?
Wie wird die Gefährdungsstufe einer AwSV-Anlage bestimmt?
Welche Angaben werden zur Ermittlung der Gefährdungsstufe benötigt und wo findet man sie?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Gefährdungsstufe für den Anlagenbetrieb?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Grundsätzliche Anforderungen an Anlagen und Betreiberpflichten

Welche Pflichten gelten für alle, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe betreiben?
Sind diese Pflichten abhängig von der Größe bzw. dem Volumen der Anlage?
Gibt es Pflichten, die nur für bestimmte Anlagen einzuhalten sind?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Betriebsanweisung und Merkblatt nach AwSV

Wird für jede Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Anlagen eine Betriebsanweisung benötigt?
In welchen Fällen ist ein "Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" auszufüllen?
Müssen diese Dokumente vor Ort ausgehängt werden?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Eigenüberwachung und Prüfbuch

Hier können Sie erfahren, wer nach AwSV verpflichtet ist, Eigenüberwachungsmaßnahmen durchzuführen, was dazu gehört und wie eine Dokumentation erfolgen kann.

Ansprechpartner*innen

Fragen zu Anlagen und Wassergefährdung:

Sekretariat SDU

Fragen zur Entsorgung: