Anlagen und Wassergefährdung
Wasser ist nicht nur Verkehrsträger, Energiequelle, ein bedeutender Rohstoff und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die technische Produktion, sondern vor allem die Grundvoraussetzung für alles Leben. Daher muss Wasser mit allen Mitteln erhalten und ressourcenschonend verwendet werden.
Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in Gewässer gelangen. Beispielsweise kann bereits ein einziger Liter Heizöl Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen!
Die bezirklichen Berliner Umweltämter wirken darauf hin, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden oder vermindert werden, soweit dies durch rechtliche Vorgaben möglich ist. Der Bereich Gewässerschutz der Umweltämter übernimmt hierzu die Überwachung von Anlagen, durch die eine Wassergefährdung möglich ist. Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie auf den Webseiten der Umweltämter und auf diesen Seiten.
Betreiben Sie ein Gefahrstofflager oder eine andere Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
Beratung zum anlagenbezogenen Gewässerschutz im Betrieb und bei Umbaumaßnahmen können Sie bei SDU erhalten (s. Ansprechpartner*in).