Inhalt des Dokuments
Betriebsanweisung und Merkblatt nach AwSV
In welchen Fällen eine Betriebsanweisung nach AwSV nötig ist und wann ein sog. AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erforderlich ist, richtet sich nach der Gefährdungsstufe [1] der Anlage (§ 44 AwSV):
- AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (gem. Anlage 4 AwSV) für alle Anlagen
- Betriebsanweisung nach AwSV für Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D
Hinweise, Hilfen und Tipps zur Erstellung dieser Dokumente finden Sie hier auf diesen Seiten.
Inhaltsverzeichnis
- AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Betriebsanweisung nach AwSV für Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D
- Unterweisungspflicht
- Vorlage: stoffspezifische Betriebsanweisung nach GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV
- Service: Betriebsanweisung Grundwasserschutz für Sonderabfall-Sammelstellen
- Übersicht: Elemente von Betriebsanweisungen nach AwSV
AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
In jeder AwSV-Anlage muss gemäß § 44 AwSV ein AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergef. Stoffen [2] individuell ausgefüllt und als Aushang angebracht werden. Der Inhalt richtet sich nach Anlage 4 AwSV.
Inhalt sind beispielsweise Angaben zu den Füllgütern, die für gesamte Anlage maßgebende Wassergefährdungsklasse, sowie Angaben zu Fachbetriebs- und Prüfpflichten.
Der Aushang ist an mindestens einer gut sichtbaren Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen. Sie finden eine ausfüllbare Vorlage (mit Ausfüllhilfe) des AwSV-Merkblatts im Downloadbereich.
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Betriebsanweisung nach AwSV für Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D
Für
Anlagen mit der Gefährdungsstufe B, C oder D ist eine
Betriebsanweisung nach AwSV notwendig. Inhalt und Umfang der
Ausführungen (Überwachung, Instandhaltung und Alarmplan) sind nach
den Besonderheiten der Anlage auszulegen.
Grundsätzliche
Elemente der Betriebsanweisung nach AwSV sind in untenstehender
Tabelle dargestellt. Sie finden ein Beispieldokument im
Downloadbereich.
Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen mit hohem Gefahrenpotenzial (z.B. Kraftstofflager, Chemikalienlager) ist im Rahmen der Erstellung der Betriebsanweisung die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes [3] sinnvoll.
Die Betriebsanweisung nach AwSV ist so vorzuhalten, dass Sie für das Betriebspersonal jederzeit zugänglich ist.
Unterweisung der Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitenden der TU Berlin, die in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen tätig werden können, und alle, die es darüber hinaus betreffen kann, sind über den Inhalt der Betriebsanweisungen zu informieren und zu unterweisen. Diese mindestens jährlich stattfindende Unterweisung [4] ist zu dokumentieren.
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Unterweisungspflicht
Gemäß § 44 AwSV muss der Anlagenbetrieber die Einhaltung der Betriebsanweisung sicherstellen. Daher sind alle Mitarbeitenden der TU Berlin, die in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen tätig werden können, und alle, die es darüber hinaus betreffen kann, über den Inhalt der Betriebsanweisungen zu informieren und zu unterweisen. Dies gilt insbesondere für das Betriebspersonal der Anlagen.
Diese mindestens jährlich stattfindende Unterweisung [5] ist zu dokumentieren.
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Vorlage: stoffspezifische Betriebsanweisung nach GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV
Als Service stellen wir hier eine stoffspezifische, individuell bearbeitbare Vorlage für eine Betriebsanweisung nach GefStoffV, erweitert um Anforderungen der AwSV in einer Rubrik „Grundwasserschutz“ (Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV) zur Verfügung. Die für den Betrieb maßgebenden Anforderungen des Gewässerschutzes sind enthalten. Das Dokument ist stoffspezifisch anhand von Sicherheitsdatenblättern zu ergänzen und an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Angebotene nichtzutreffende Symbole, Textbausteine und Kennzeichnungen sind zu entfernen.
Vorlage Muster-Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV [6]
Für Anlagen, in denen mit Hydrauliköl umgegangen wird, finden Sie hier eine Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV zur Bearbeitung, d.h. Anpassung an die Gegebenheiten vor Ort. Diese basiert auf der Grundlage der o.g. Vorlage.
Betriebsanweisung Hydrauliköl gem. § 14 GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV [7]
Grundlegende Informationen zu Betriebsanweisungen finden Sie hier auf unseren Arbeitsschutzseiten [8].
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Service: Betriebsanweisung Grundwasserschutz für Sonderabfall-Sammelstellen
Als Service für Sammelstellen finden Sie hier Betriebsanweisungen nach GefStoffV für die Lagerung von Stoffgemischen zur Entsorgung, erweitert um die Anforderungen der AwSV in einer Rubrik „Grundwasserschutz“ (Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV, ergänzt nach § 44 AwSV). Diese Rubrik enthält in Kurzform die für den Betrieb maßgebenden Anforderungen des Gewässerschutzes.
Diese Betriebsanweisungen sind ausfüllbar und damit anpassungsfähig an die örtlichen Bedingungen:
- BA Lager für Altöle und Emulsionen [9]
- BA Lager für Lösemittel halogenfrei, halogenhaltig [10]
- BA Lager für Lösemittel und Lösemittel-Wasser Gemische [11]
- BA Lager für Lösemittel-Wasser Gemische halogenhaltig [12]
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Übersicht: Elemente von Betriebsanweisungen nach AwSV
Element | Inhalt |
---|---|
Überwachungsplan | Darstellung der
betrieblichen Eigenüberwachung durch geegnete Kontrollmaßnahmen, Informationen darüber, welche sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlagenteile überprüft und instand gehalten werden müssen (z.B. Behälter, Auffangwannen; Leckanzeigegeräte, Überfüllsicherungen), Abgabe der Überwachungintervalle und des Umfangs der Überprüfung durch Sachverständige, Darstellung der Umsetzung der Mängelbeseitigungspflicht |
Instandhaltungsplan | Unterweisung des
Personals, Kennzeichnung, Handhabe von Leckagen, zu treffende Maßnahmen bei Betriebsstörungen |
Alarmplan | organisatorische Vorsorge im Hinblick auf
Schadensfälle, Meldewege, Klärung folgender Fragen: Was ist zu tun bei Leckagen? Was ist zu tun bei Austritt großer Stoffmengen? Wer ist zu verständigen? Wo befindet sich Aufsaugmittel / andere Hilfsmittel? Wohin mit benutztem Aufsaugmittel? etc. |
ggf. Sonderregelungen | Umgang mit großen Mengen Niederschlagswasser, Hinweis auf Fachbetriebspflicht, Sonderanforderungen in Schutzgebieten |
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- AwSV Merkblatt Betriebs und Verhaltensvorschriften (ausfüllbar) [15]
- Mustervorlage Betriebsanweisung Gefahrstoffe [16]
- BA Hydrauliköl (bearbeitbar) [17]
- BA Lager für Altöle und Emulsionen [18]
- BA Lager für Lösemittel halogenfrei halogenhaltig [19]
- BA Lager für Lösemittel Wasser Gemische halogenhaltig [20]
- BA Lager für Lösemittel und Lösemittel Wasser Gemische [21]
- AwSV-Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen [22]
/umweltschutz/grundwasserschutz/gefaehrdungsstufen/para
meter/de/font1/maxhilfe/
dmin/abt2/Merkblaetter_tub-netz/Betriebsanweisungen/BA_
Lager/AwSV-Merkblatt_Betriebs-_und_Verhaltensvorschrift
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/umweltschutz/grundwasserschutz/betriebsanweisung_und_m
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1/maxhilfe/
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fe/
/arbeitsschutz/unterweisungen/parameter/de/font1/maxhil
fe/
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Lager/Mustervorlage_Betriebsanweisung_Gefahrstoffe_v08_
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Lager/BA_Hydraulik%C3%B6l_v08_final.docx
/arbeitsschutz/betriebsanweisungen/parameter/de/font1/m
axhilfe/
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Lager/BA_Lager_f%C3%BCr_Alt%C3%B6le_und_Emulsionen.pdf
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_Lager/BA_Lager_f%C3%BCr_L%C3%B6semittel_halogenfrei__h
alogenhaltig.pdf
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_Lager/BA_Lager_f%C3%BCr_L%C3%B6semittel_und_L%C3%B6sem
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n_beim_Betrieb_von_Heizoelverbraucheranlagen.pdf
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hg_ges.htm
ges.htm
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wassergefaehrdende-stoffe
me.do