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Wassergefährdende Stoffe und Wassergefährdungsklassen
- Gefahrstoffe und wassergefährdende Stoffe
[1]
- © SDU 21
„Wassergefährdende Stoffe“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind
„feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§62 (3) WHG).
Hierunter fallen beispielsweise:
- Säuren, Laugen,
- Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,
- flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,
- Gifte,
- brennbare Flüssigkeiten,
- Alkalimetalle, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze, Siliciumlegierungen (mit über 30 Gew.-% Si) sowie
- gefährliche Abfälle (sogenannte „Sonderabfälle“).
Wassergefährdende Stoffe werden in „Wassergefährdungsklassen“ (WGK) eingestuft. Zusätzlich werden "nicht wassergefährdende" und "allgemein wassergefährdende Stoffe" definiert.
- | nicht
wassergefährdend |
---|---|
WGK 1 |
schwach wassergefährdend |
WGK 2 | deutlich
wassergefährdend |
WGK
3 | stark
wassergefährdend |
- | allgemein
wassergefährdend |
WGK-Bestimmung: online-Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes
[2]
- © Umweltbundesamt
Anlagenbetreiber sind gemäß AwSV verpflichtet, die verwendeten Stoffe und Gemische in eine WGK einzustufen.
Alle Stoffe, die bisher in eine WGK, bzw. als „nicht wassergefährdend“ oder „allgemein wassergefährdend“ eingestuft wurden, können in der online-Datenbank Rigoletto [3] des Umweltbundesamtes recherchiert werden.
Für Stoffe ohne WGK-Festlegung in der Rigoletto-Datenbank ist die höchste WGK 3 anzusetzen.
Wenn Sie eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen an der TU in Betrieb nehmen möchten oder betreiben, sorgen Sie bitte dafür, dass die WGK der eingesetzten Stoffe und Gemische bestimmt und der Anlagendokumentation hinzugefügt wird.
Auskunft zur Anlagendokumentation gibt IV B FT oder SDU21.
Angaben zur WGK von Stoffen sind auch in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu finden. Sicherheitsdatenblätter der Stoffe, mit denen in TU-Anlagen umgegangen wird, müssen vor Ort verfügbar sein.
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WGK-Bestimmung bei Gemischen von Stoffen: 3 %-Regel
Für Gemische gilt die
3 %-Regel:
Falls einzelne Komponenten eine
höhere WGK haben als das übrige Gemisch und der Anteil (Masse)
dieser Komponenten 3 % der Gesamtmenge übersteigt, dann muss für das
gesamte Gemisch die höhere WGK angesetzt werden.
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WGK-Bestimmung bei Fass- und Gebindelagern
Um für Fass- und Gebindelager, in denen i.d.R. unterschiedliche Stoffe gelagert werden, ableiten zu können, welche Gefährdungsstufe für das Lager gilt, muss in einem ersten Schritt die für das gesamte Lager geltende WGK ermittelt werden.
Auch hier gilt die 3 %-Regel:
Falls einzelne
Substanzen im Lager eine höhere WGK haben als die übrigen gelagerten
Stoffe und der Anteil (Masse) dieser Substanzen 3 % der
Gesamt-Lagermenge übersteigt, dann muss für das gesamte Lager die
höhere WGK angesetzt werden.
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Stoff |
Wassergefährdungsklasse |
---|---|
Altöl |
3 |
Tetrachlorkohlenstoff | 3 |
Toluol |
2 |
Dichlormethan | 2 |
Hydrauliköl |
1 |
Essigsäure | 1 |
Natriumchlorid |
1 |
Ethanol | 1 |
Als allgemein wassergefährdend werden Stoffe wie z.B. Gärsubstrate oder Silagesickersäfte bezeichnet.
Zu den nicht wassergefährdenden Stoffen zählen beispielsweise auch Lebens- und Futtermittel.
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e.do
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DU
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