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Rechtliche Grundlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden bestimmt durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG),
das Berliner Wassergesetz (BWG), die Berliner Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS Berlin) mit der Ausführungsvorschrift (AV-VAwS), sowie die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 779).
Hinweis - Seite in Überarbeitung
Hinweis: Seit dem 01.08.2017 ist die neue bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Die Seite befindet sich in Überarbeitung. Die dargebotenen Informationen werden schrittweise ergänzt. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Überblick
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG),
- Berliner Wassergesetz (BWG),
- Berliner Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS Berlin) und die hierzu gehörige Ausführungsvorschrift (AV-VAwS).
Weiterhin gilt noch die bundesweit gültige "Übergangsverordnung", die nach dem Inkrafttreten des neuen Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Jahre 2009 erforderlich wurde, um die VAwS der Länder an die neue Gesetzeslage anzupassen, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Ausgefüllt und konkretisiert werden diese Vorschriften durch eine Vielzahl von technischen Regelwerken, beispielweise die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 779).