Page Content
There is no English translation for this web page.
Meldepflicht bei Schadensereignissen
Das Berliner Wassergesetz trifft in den Paragraphen 23 und 23 a Regelungen zur Anzeigepflicht und zur Meldepflicht von Schadensereignissen im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Meldung von Schadensereignissen:
Das Austreten einer nicht nur unbedeutenden Menge wassergefährdender Stoffe muss unverzüglich angezeigt werden, sofern die Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage, in einen Gully oder in den Boden eingedrungen sind oder aus sonstigen Gründen eine Verunreinigung oder Gefährdung eines Gewässers nicht auszuschließen ist.
Entscheidend hierbei ist, dass diese Verpflichtung auch dann bereits besteht, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass wassergefährdende Stoffe bereits aus der Anlage ausgetreten sind und eine o.g. Gefährdung entstanden ist.
Kontaktdaten für die Meldung von Schadenereignissen
Es besteht die Pflicht zur Meldung von Schadenereignissen.
Die Meldung hat an die nächste Polizeidienststelle, die Feuerwehr, die Wasserbehörde (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat II D) oder das zuständige Bezirksamt (Umweltamt) erfolgen.
Nutzen Sie für die Schadensmeldung bitte den TU-Notruf.
Informieren Sie bitte auch SDU.
Tragen Sie bitte auch die Telefonnummer des zuständigen Umweltamtes in den Aushang Ihres AwSV-Merkblatts bzw. in Ihre vor Ort vorhandene Betriebsanweisung oder ggf. auf einen gesonderten Notfallplan ein.
Organisation | Telefon |
---|---|
Polizei, Feuerwehr über TU Notruf | Campus Charlottenburg, Seestraße, Steglitz-Zehlendorf: Notrufnummer 3333 bzw. aus dem Mobilnetz 030 314 2 3333 Campus Wedding (TIB, ACK): Notrufnummer 72600 bzw. aus dem Mobilnetz 030 314 72600 |
Wasserbehörde Berlin | 9025-0; 9025-2083; 9025-2058 |
Umweltamt Berlin Mitte (Wedding, Tiergarten) | 9018-23054 |
Umweltamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf | 9029-0; 9029-18823 |
Umweltamt Berlin Steglitz-Zehlendorf | 90299-0; 90299-7319 |