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Arten von Anlagen nach VAwS
Die VAwS definiert Anlagen als "selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten und die dazugehörigen Rohrleitungen".
Es werden zwei Anlagenarten unterschieden:
Hinweis - Seite in Überarbeitung
Hinweis: Seit dem 01.08.2017 ist die neue bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Die Seite befindet sich in Überarbeitung. Die dargebotenen Informationen werden schrittweise ergänzt. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Art der Anlage | Beispiele |
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Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlage) | Gefahrstofflager, Öllager, Sonderabfalllager, Tanklager, Platz auf dem von einem Tankfahrzeug umgefüllt wird, Fahrzeugwaschplatz |
Anlage zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlage) | Drehmaschinen etc. mit automatischer Werkstück-Kühlschmierung, Hydraulikprüfstände, -aufzüge, Kompressorenstände, große Destillationskolonnen, Versuchsanlagen im Technikums- oder Halbtechnikumsmaßstab, Tauchbäder, Teilereinigungsanlagen |
Kleinere Laboranlagen, Laborgeräte sowie mobile Anlagen, die lediglich kurzzeitig ortsfest oder an ständig wechselnden Orten eingesetzt werden, fallen nicht unter den Anlagenbegriff (z.B. Kraftfahrzeuge, fahrbare Kompressoren, Rotationsverdampfer, Laborvakuumpumpen).
Gleichwohl sind auch bei diesen Anlagen alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Wassergefährdungen zu verhindern.
Anlagen an der TU Berlin
An der TU Berlin gibt es sowohl LAU- als auch HBV-Anlagen (z.B. Hydraulikanlagen).
Zu den LAU-Anlagen sind isbesondere Tankanlagen und Fass- und Gebindelager zu zählen.
Anlagenvolumen
Das maßgebende Volumen einer Anlage ist der Rauminhalt aller dieser Anlage zugeordneten Behälter für wassergefährdende Stoffe. Das Volumen von Rohrleitungen oder Pumpen ist vernachlässigbar, wenn es im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Anlage unbedeutend ist.
Bei Fass- und Gebindelagern ist der Rauminhalt aller Fässer und Gebinde anzurechnen, für die die Anlage maximal ausgelegt ist.
Gefährdungsstufen
Die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen variieren je nach Gefährdungsstufe. Diese richtet sich bei Flüssigkeiten und Feststoffen nach dem Volumen bzw. Gewicht der Stoffe in der Anlage und bei Gasen nach deren Masse. Je größer das Volumen, desto höher ist die Gefährdungsstufe (Anstieg von Stufe A, B, C bis D, derzeit in Berlin nach VAwS unabhängig von der Wassergefährdungsklasse).
Die Gefährdungsstufe ist maßgebend für
- die Überprüfungspflicht durch Sachverständige (§19 VAwS),
- die Fachbetriebspflicht (§22 VAwS) und
- die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Wasserschutzgebieten.
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht über die genannten Zusammenhänge.