Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Geräteerneuerung

Das Präsidium hat im Juli 2023 die Wiederaufnahme des Geräteerneuerungsprogrammes beschlossen, so dass Anträge bearbeitet werden können.

Der Gerätebestand an der TU Berlin ist durch sinkende Investitionen stark überaltert. Durch kontinuierliche Budgetreduzierungen seit 1992 sind Erneuerungen an der Infrastruktur nur noch bedingt vorgenommen worden. Damit ist ein Großteil der Apparate- und Geräteausstattung der TU Berlin inzwischen 20 Jahre alt oder älter. Diese Ausstattung ist, auch bei vollständiger Funktionsfähigkeit, häufig hinsichtlich ihrer Betriebskosten und des Energie- und Medienverbrauches nicht mehr effizient und zeitgemäß. Dies betrifft alle Bereiche der Universität, sowohl Forschung und Lehre oder die Zentraleinrichtungen als auch die Verwaltung.

Daher verfolgen wir den Ansatz, den überalterten Apparate- und Gerätepark sowohl aus umweltbezogenen als auch aus wirtschaftlichen Gründen zu erneuern. Neben dem direkten Effekt für die Umwelt (geringerer Ressourcenverbrauch, weniger Emission von Treibhausgasen) ist eine finanzielle Einsparung im Sektor Betriebs- und Verbrauchskosten eine direkte, messbare Entlastung des TU-Haushaltes.

Förderwürdig sind alle Geräte, die aus Haushaltsmitteln der TU Berlin zu beschaffen sind.

Förderung des Gerätetauschs

Um Ihnen, den Nutzern und Nutzerinnen, die Möglichkeit zu geben, Ihre Ausstattung zu erneuern, unterstützt die zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) den Ersatz alter durch neue Geräte mit folgender Förderung:

  1. Über eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wird die Einsparung an Betriebskosten sowie die Amortisationszeit des Neugerätes berechnet.
  2. Die ZUV und der investierende Bereich schließen eine Vereinbarung zur Förderung des Gerätetausches ab.
  3. Nach Außerbetriebnahme des Altgerätes und Inbetriebnahme des Neugerätes bekommt der investierende Bereich für die Dauer der Amortisationszeit 95% der eingesparten Betriebskosten durch die ZUV auf sein Budget gebucht.

Damit kann eine Förderung realisiert werden, die sowohl für die ZUV als auch für den Bereich im Rahmen der Amortisationszeit finanziell neutral ausgeht, um anschließend für beide Partner reale Einsparungen zu erzielen.

Nach Zusendung eines ausgefüllten Berechnungsschemas und positiver Prüfung erhalten Sie eine Vereinbarung über die Förderung zugesandt.

Werden Geräte im Rahmen eines neuen Projektes beschafft, beantragen Sie bitte wie üblich Zuschüsse bei Abt. III.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
Sekretariat SDU