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Gefährliche Bauabfälle
Gefährliche Bauabfälle sind grundsätzlich getrennt voneinander und getrennt von nicht gefährlichen Bauabfällen zu halten. Die Entsorgung richtet sich nach den Anforderungen der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (SBB).
Die Entsorgungsdokumentation unterliegt den Anforderungen der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung): Jede Entsorgung muss elektronisch beantragt, genehmigt und dokumentiert werden; diese Dokumentation umfasst die sogenannte Vorabkontrolle (das Entsorgungsnachweisverfahren) sowie die darauf folgende Verbleibskontrolle (das Begleitschein- bzw. Übernahmescheinverfahren).
An der TU erfolgt der Prozess der Entsorgung und Dokumentation gefährlicher Bauabfälle gemäß dem Ablaufschema „Elektronische Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle“