Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Sonderabfall

Die als gefährlich eingestuften Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, können aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit gesundheits- und/oder umweltgefährdend sein oder in sonstiger Weise schädigend auf Mensch und Umwelt wirken. Meist handelt es sich bei gefährlichen Abfällen um Gefahrstoffe.

Die gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung gefährlichen Abfälle bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB/ADR).

Die Sonderabfallentsorgung ist an der TU Berlin zentral finanziert und mit Hilfe eines vordruckbasierten Ablaufs auch zentral organisiert. Senden Sie Anfragen sowie Entsorgungsaufträge bitte an die hierfür eingerichtete Mailadresse abfall(at)sdu.tu-berlin.de.

Ablauf der Sonderabfallentsorgung

Sammlung und Kennzeichnung am Arbeitsplatz

Die gefährlichen Abfälle müssen sortenrein gesammelt, deklariert und in ihrer Qualität den jeweiligen Annahmebedingungen entsprechen. Für die Kennzeichnung der Abfallsammelbehälter direkt am Arbeits­platz, z.B. im Labor oder in der Werkstatt, ist einheitlich das Formblatt „Sonderabfall Arbeitsplatz“ (Vorlage DIN A6) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Entsprechende selbstklebende Einsteckfolien für DIN A6 erhalten Sie über den CAFM-Servicebriefkasten, ebenso Gefahrenpiktogramm-Aufkleber nach CLP-VO (Kantenlängen 20, 33, 38 oder 45 mm).

Übergabe an Sammelstellen

Bei der Abgabe eines Sonderabfalls an einer TU-internen Sammelstelle muss das Einhalten der festgelegten Annahmebedingungen auf dem Formblatt „RESIS“ durch Unterschrift der entsorgenden Person bestätigt werden. Bei erstmaliger Abgabe unterzeichnet auch die leitende Führungskraft gemäß der Pflichtenübertragung im Arbeits- und Umweltschutz für jede Sonderabfallart.

Wenn Sie gefährliche Abfälle mit einem Kraftfahrzeug zu einer Sammelstelle befördern, ist das Gefahrgutrecht relevant und muss entsprechend umgesetzt werden. Beraten werden Sie hierzu von SDU.

Die Abfallsammelbehälter, die an das Entsorgungsunternehmen übergeben werden, müssen ggf. nach der CLP-Verordnung und/oder nach dem Gefahrgutrecht (ADR) gekennzeichnet sein. Hierzu wird das Formblatt „Sonderabfall Transport“ (Vorlage DIN A5) verwendet. Im ausfüllbaren Dokument wählen Sie die für Ihren Campus zugehörige Adresse und Abfallerzeugernummer aus. In Ausnahmefällen kann das Etikett aus Platzgründen im Format DIN A6 angebracht werden.

Entsprechende selbstklebende Einsteckfolien für DIN A5 und DIN A6 erhalten Sie über den CAFM-Servicebriefkasten, ebenso Gefahrenpiktogramm-Aufkleber nach CLP-VO (Kantenlängen 20, 33, 38 oder 45 mm) sowie Gefahrzettel nach Gefahrgutrecht.

Anmeldung zur Entsorgung

Die Entsorgung wird mit Senden des Formblattes - bestenfalls per Mail - „Entsorgungsauftrag Sonderabfall“ an abfall@sdu.tu-berlin.de ausgelöst. Wählen Sie auch hier die für Ihren Campus zugehörige Vorlage mit der entsprechenden Abfallerzeugernummer aus. Die TU Berlin verfügt aktuell über vier Erzeugernummern. Die anzumeldenden Behälter müssen für Gefahrgüter nach ADR zugelassen sein, Abweichungen sollten im Vorfeld bei SDU gemeldet werden.

Übergabe an das Entsorgungsunternehmen

Bei jeder Abholung von gefährlichen Abfällen durch ein Entsorgungsunternehmen achten die Sammelstellenbetreuenden bzw. der/die Entsorger*-in auf die richtige Deklaration sowie die korrekte Kennzeichnung der Sonderabfallbehälter nach Abfall- und Gefahrgutrecht auf dem Formblatt „Sonderabfalletikett Transport“ und den entsprechenden Gefahrzetteln.

Gibt es keine Beanstandungen, so kann der Abfall übergeben werden und die- oder derjenige unterzeichnet den vom Entsorgungsunternehmen bereitgestellten Übernahmeschein. Die korrekte Bezeichnung des Gefahrgutes auf dem Übernahmeschein sowie die vollständige Bezettelung (Gefahrzettel, Kennzeichen umweltgefährdend) finden Sie für die jeweiligen Abfälle im Abfall A-Z.

Dieser Übernahmeschein muss für die Registerführung umgehend im Original per Hauspost an SDU gesendet werden.

Spezialabfälle

In Einzelfällen können Abfälle nicht an einer internen Sammelstelle abgegeben werden. Grund hierfür kann die Nichteinhaltung der Annahmebedingungen sein. Abfälle, deren Abgabe an einer internen Sammelstelle nicht möglich ist, müssen gesondert durch das Formular "Anzeige eines zu beseitigenden Sonderabfalls" bei SDU angekündigt werden. Mit Hilfe der dort anzugebenen Informationen kann eine abfall- und gefahrgutrechtliche Einstufung vorgenommen werden.

Auch Entsorgungen von Altlasten, so genannte Laborchemikalienentsorgungen müssen gesondert bei SDU angemeldet werden. Hierzu ist eine Auflistung der Chemikalien auf dem Formular "Laborchemikalienentsorgung" nötig.

Radioaktive Abfälle sind gesondert bei SDU schriftlich anzumelden.

Weitere Infos

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU
Sekretariat SDU