Inhalt des Dokuments
zur Navigation
Was ist Sonderabfall? Wie wird er entsorgt?
Die als gefährlich eingestuften Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, können aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit gesundheits-, luft-, boden- oder wassergefährdend sein oder in sonstiger Weise schädigend auf Mensch und Umwelt wirken. Die gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung solcher gefährlichen Abfälle bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV) und die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB/ADR).
Service von SDU
SDU berät Sie rund um den Sonderabfall und dessen Beseitigung, dazu gehören u.a.:
- Deklaration nach Abfallrecht, nach Gefahrgutrecht,
- dessen Kennzeichnung,
- Eignung von Behältern und wie ein Lager für Sonderabfälle für Mensch und Umwelt sicher geführt wird.
SDU organisiert und finanziert darüber hinaus die Entsorgung Ihrer Sonderabfälle. Dies gilt nicht für Bauabfälle.
Im Online A – Z finden Sie Informationen zu den einzelnen Abfallfraktionen (wie und wo diese zu entsorgen sind). In der Abfallregelung (AUM 7.2) finden Sie den Ablauf der Sonderabfallentsorgung an TU-internen Sammelstellen und die Organisationsregelung.
Entsorgungsaufträge und Etiketten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Beförderung gefährlicher Güter
Für die Beförderung gefährlicher Güter wie z.B. Gasflaschen, Lösungsmittel oder Säuren mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gelten nicht nur die Regelungen der StVO, sondern auch die speziellen Vorschriften des Gefahrgutrechts, z.B. der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Diese Vorschriften sind von Ihnen zu beachten, wenn Sie den Transport selbst durchführen, aber auch dann, wenn Sie Gefahrgüter versenden oder an Firmen zur Beförderung / Entsorgung übergeben.
Beratung zum Thema: Gefahrgut
SDU berät Sie in allen gefahrgutrelevanten Angelegenheiten und stellt Ihnen zu den für Sie in Betracht kommenden Fragestellungen des Gefahrgutrechts ausführliche Informationen zusammen.
- Im AUM 7.2 Abfallregelung der TU Berlin bzw. im zugehörigen Online A-Z der Abfälle sind Hinweise für die Gefahrgutzuordnung von Abfällen enthalten.
- Gefahrguthinweise zur Beförderung von Gasen mit Straßenfahrzeugen sind im AUM 7.3 zusammengestellt.
- Eine Zusammenfassung von Gefahrgutvorschriften für eine
vereinfachte Gefahrgutbeförderung / 1000-Punkte-Regelung ist im AUM 7.4 enthalten.
Weiterbildungskurse zum Thema: Sonderabfall und Gefahrgut
Zu den Inhalten der relevanten Vorschriften und Abläufe führt SDU mehrmals im Jahr praxisnahe Schulungen durch:
Entsorgungsaufträge und Etiketten
Für die Kennzeichnung der Abfallsammelbehälter am Arbeitsplatz (z.B. im Labor oder in der Werkstatt), ist Formblatt „Sonderabfalletikett Labor“ (Vorlage DIN A6) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bei Abgabe an TU-internen Sammelstellen muss Formblatt „RESIS“ durch Unterschrift des Entsorgers/ der Entsorgerin bestätigt werden. Bei erstmaliger Abgabe unterzeichnet auch die leitende Führungskraft.
Für die Neuanzeige und Zuordnung von anfallenden Abfällen nutzen Sie bitte das Formular „Anzeige eines zu beseitigenden Sonderabfalls“. Für die Anmeldung zur Entsorgung verwenden Sie bitte das Formblatt „Entsorgungsauftrag Sonderabfall“. Ist die Abgabe an einer Sammelstelle nicht möglich, muss eine gesonderte Entsorgung mit dem Formblatt „Laborchemikalienentsorgung“ beantragt werden.
Die Abfallsammelbehälter, die an das Entsorgungsunternehmen übergeben werden, müssen zusätzlich gekennzeichnet sein. Hierzu wird das Formblatt „Sonderabfalletikett Transport“ (Vorlage DIN A5) verwendet.
- Entsorgungsauftrag Sonderabfall (Charlottenburg) PDF, 1 MB
- Entsorgungsauftrag Sonderabfall (Seestraße) PDF, 1 MB
- Entsorgungsauftrag Sonderabfall (Steglitz-Zehlendorf) PDF, 1 MB
- Entsorgungsauftrag Sonderabfall (Wedding) PDF, 1,016 KB
- Formblatt: Anzeige eines zu beseitigenden Sonderabfalls PDF, 281 KB
- Formblatt: Entsorgungsauftrag für E-Schrott PDF, 204 KB
- Formblatt: Laborchemikalienentsorgung PDF, 69 KB
- Formblatt: RESIS 2 pro Blatt PDF, 62 KB
- Sonderabfalletikett Labor PDF, 111 KB
- Sonderabfalletikett Transport (Charlottenburg) PDF, 532 KB
- Sonderabfalletikett Transport (Seestraße) PDF, 556 KB
- Sonderabfalletikett Transport (Steglitz-Zehlendorf) PDF, 542 KB
- Sonderabfalletikett Transport (Wedding) PDF, 567 KB