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Abfalltrennung in Werkstätten
Werkstätten sind auch im Reinigungsturnus vertraglich eingebunden. Damit ist die normale Abfallentsorgung gewährleistet. Des weiteren sind die Abfälle in mindestens folgende Fraktionen zu trennen.
Fraktionen
- Kehricht, Lappen - Restmüll; Einsammlung durch Reinigungskräfte
- Metallschrott und Späne - Metallschrottcontainer
- Holzabfälle und -späne - Holzcontainer
- Ölhaltige Lappen u. Aufsaugmittel etc. - Sonderabfallsammelstellen "ölhaltige Betriebsmittel"
Alle sind nach dem Gesetz verpflichtet, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und getrennt zu sammeln.
Wirken auch Sie auf Kollegen, Kolleginnen und Studierende in diesem Sinne ein.