17. Februar 2017

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Eine Sonderstellung innerhalb der Druckbehälter nehmen die Autoklaven ein. Für Autoklaven in chemischen Laboren, die z.B. für Druckaufschlüsse verwendet werden, gelten die Regelungen zum Betrieb von Druckbehältern an der TU Berlin aus dem AUM 1.3 "Druckbehälter". Für Autoklaven in biologischen Laboren (gentechnische Anlagen, Biolabore), die zur Sterilisierung von Materialien oder zur Inaktivierung von biologischen Abfällen verwendet werden, gelten weitere Regelungen ...
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