Inhalt des Dokuments
Meldeblock
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- © SDU, Hüllenkrämer
Hilfeleistungen sind bei sogenannten Bagatellunfällen im Meldeblock zu erfassen (zu dokumentieren).
Als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist die Dokumentation von Bagatellunfällen und der Ersten-Hilfe-Leistungen für alle Beschäftigten und Studierenden in jedem Fall unerlässlich.
Die sogenannten Bagatellunfälle sind z.B. Schnittverletzungen, für die nur ein Pflaster benötigt wird (Weitere können sein: Knie stoßen, Kopf stoßen, usw.).
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist.
Ziehen die Verletzungen, z.B. einen Besuch bei einem Durchgangsarzt*in, den Einsatz eines Rettungswagens nach sich oder treten Spätfolgen auf, ist eine Unfallanzeige zu erstellen.
Im Nachgang wollen wir einmal die fünf wichtigsten Fragen klären:
Übersicht
- 1. Wie muss dokumentiert werden?
- 2. Was muss dokumentiert werden?
- 3. Wo sollte der Meldeblock / Dokumentationsbogen zu finden sein?
- 4. Was geschieht mit den Aufzeichnungen?
- 5. Wo bekomme ich Meldeblöcke oder Dokumentationsbögen?
1. Wie muss dokumentiert werden?
Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" oder auch der "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Es ist auch möglich die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen elektronisch vorzunehmen. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (siehe: DGUV 2018).
2. Was muss dokumentiert werden?
"Aufgezeichnet werden müssen
- der Name der verletzten beziehungsweise erkrankten Person
- Angaben zum Hergang des Unfalls beziehungsweise des Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
- Namen der Zeugen
- Erste-Hilfe-Leistung (Datum/Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen)
- der Name der Ersthelferin bzw. Ersthelfers"
(DGUV 2018).
3. Wo sollte der Meldeblock / Dokumentationsbogen zu finden sein?
Der Meldeblock oder der Dokumentationsbogen sollte gut zugänglich am Erste-Hilfe-Schrank bzw. in dessen Nähe vorhanden sein.
Tipp: Ein Verweis in der Erstunterweisung und in den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen sollte unbedingt erfolgen.
4. Was geschieht mit den Aufzeichnungen?
Die Aufzeichnungen sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln, sie sind vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Dazu sind geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel durch die Aufbewahrung der ausgefüllten Meldeblätter unter Verschluss im Sekretariat.
"Wird die Dokumentation in elektronischer Form geführt, ist durch technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass nur Berechtigte darauf Zugriff haben." (DGUV 2018).
5. Wo bekomme ich Meldeblöcke oder Dokumentationsbögen?
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- © BÄD
Informationen zur Beschaffung von
Meldeblöcken finden Sie auf den Seiten des
Betriebsärztlichen Dienstes (BÄD) der TU Berlin zum
Erste-Hilfe-Material [4] (Direktzugang 34723
[5]).
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- © SDU / DGUV
Die Vorlage für die Dokumentationsblöcke erhalten Sie zum Selbstausdruck auf den Seiten der DGUV unter: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/dokumentation.pdf [8]
Quellen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (11.2013): DGUV Vorschrift 1. Grundsätze der Präventio. URL: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/vorschriften/2909/grundsaetze-der-praevention [9]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (29.11.2018): Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen. URL: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/dokumentation-von-erste-hilfe-leistungen/index.jsp [10]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (04.2016): Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock). DGUV Information 204-02. URL: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/765/dokumentation-der-erste-hilfe-leistungen-meldeblock [11]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (12.2015): Verbandbuch. DGUV Information 204-02. URL: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/764/verbandbuch [12]
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