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AUG Recht & §§
Auf dieser Seite werden ausgewählte Informationen zum Recht für den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz dargestellt und Hinweise zu Quellen wesentlicher Gesetzte und untergesetzlicher Regelwerke angeboten.
Novelle Arbeitsstättenverordnung 2016
Dienstag, 08. November 2016
Überarbeitete Verordnung über Arbeitsstätten stärkt das "gefährdungsbezogene Konzept" für einen modernen Arbeitsschutz.
Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in dieser Verordnung zusammengeführt. Zudem werden die anderen Arbeitsschutzverordnungen (zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, OStrV usw.) strukturell und konzeptionell berücksichtigt.
"Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten."
Neue Aspekte sind u.a.:
- Arbeitsplätze: Rahmenbedingungen und Regelungen für Telearbeitsplätze aufgenommen
- Unterweisung: verpflichtende Unterweisung zu sicherheitsgerechtem Verhalten in Notsituationen
- Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigen
- Arbeitsräume: Regelung zu "ausreichend Tageslicht" und eine "Sichtverbindung nach außen" eingeführt
- Arbeitsstätten: Begriffsbestimmung zu "Stätten" & "Orten" für Arbeiten erweitert.
"Nach dem Kabinettbeschluss wird die Verordnung zügig im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten."
(Quelle: siehe BMAS, http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/kabinett-beschliesst-arbeitsstaettenverordnung.html)
Regelwerk der DGUV
Die Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) umfassen die Unfallverhütungsvorschriften sowie das weitere "Regelwerk".
Mit dem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
Gemäß den Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII erlassen die Träger der gesetzliche Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Deren Einhaltung wird von Aufsichtsdiensten der überprüft.
Ergänzend zu dieser Vorschriftenebene haben die Träger der gesetzliche Unfallversicherung ein umfassendes Regelwerk aus Regeln, Informationen und Grundsätze zur "Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet" (siehe http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/index.jsp).