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Kurs SDU_0301 "Unterweisungen - Hilfestellung für Führungskräfte" am 03.06.2021
Die Führungskräfte, Hochschul-Lehrenden und Vorgesetzte haben die Beschäftigten über Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu "unterweisen“ entsprechend des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Dies ist bei Neueinstellung vorgeschrieben, danach mindestens einmal jährlich. In Unterweisungen sind die Beschäftigten insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen. Im Seminar werden zu diesem Thema die rechtlichen Grundlagen dargestellt, die für eine Unterweisung zwingend notwendigen Themen genauer behandelt sowie Beispiele einer Unterweisung vorgestellt.
Termin: 03.06.2021
Uhrzeit: 13:00 - 15:00 Uhr
Ort: Online
Kursleitung: Frau Walther von Loebenstein
Anmeldung: Congeno
Kursinformationen bei II PE-WB: siehe Marginalspalte, "Links"
Kurs SDU_0302 "Unterweisungen - Hilfestellung für Führungskräfte" am 16.09.2021
Die Führungskräfte, Hochschul-Lehrenden und Vorgesetzte haben die Beschäftigten über Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu "unterweisen“ entsprechend des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Dies ist bei Neueinstellung vorgeschrieben, danach mindestens einmal jährlich. In Unterweisungen sind die Beschäftigten insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen. Im Seminar werden zu diesem Thema die rechtlichen Grundlagen dargestellt, die für eine Unterweisung zwingend notwendigen Themen genauer behandelt sowie Beispiele einer Unterweisung vorgestellt.
Termin: 16.09.2021
Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr
Ort: Technische Universität Berlin, Hauptgebäude, H 9133
Kursleitung: Frau Walther von Loebenstein
Anmeldung: Online, Congeno
Kursinformationen bei II PE-WB: siehe Marginalspalte, "Links"
Weitere Informationen zu den Kursen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Betrieb finden Sie beim Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung (II PE-WB) auf der Webseite "Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Betrieb" (Direktzugang 208822). (03.01.2020)
Inhalt
Führungskräfte, Hochschul-Lehrende bzw. Vorgesetzte haben die Beschäftigten über Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei Neueinstellung und danach mindestens einmal jährlich zu "unterweisen", und zwar insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Im Seminar werden zu diesem Thema folgende Punkte genauer behandelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Welche Themen sind für eine Unterweisung zwingend notwendig
- Beispiele einer Unterweisung