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Baustoffe
Ein Baustoff ist ein Werkstoff und wird zum Errichten von Bauwerken und Gebäuden benutzt.
Die Baustoffe werden unter anderem nach ihrer Brennbarkeit und dem Brandverhalten in zwei Baustoffklassen gemäß DIN 4102-1 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe" (zum Teil auch Brennbarkeitsklassen oder fälschlich als Brandklassen bezeichnet) unterteilt:
Bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten Baustoffe als selbstverlöschend.
Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.
In der DIN 4102-4 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile" sind Baustoffe aufgezählt, die ohne weitere Prüfung in einer Baustoffklasse zugeordnet werden
Die Brandschutzklasse ist ein entscheidendes Kriterium (neben z.B. mechanischen Eigenschaften) für die Zulassung von Baustoffen für bestimmte Einsatzzwecke.
Die Verwendung von leicht entflammbaren Baustoffen ist im Bauwesen gesetzlich verboten.
nichtbrennbare Klassen
- A1 = ohne organische Inhaltsstoffe; keine Entflammung möglich
- A2 = mit geringen Mengen organischer Inhaltsstoffe
brennbare Klassen
- B1 = schwer entflammbar
- B2 = normal entflammbar
- B3 = leicht entflammbar
Diese Einteilungen sind weiterhin gebräuchlich.
Was früher die DIN 4102-1 regelte, nämlich die Einteilung der Baustoffe entsprechend ihrer Entflammbarkeit, regelt heute auf europäischer Ebene die DIN EN 13501-1.
Sie unterscheidet sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E und F). Damit geht einher, dass Baustoffe im Hinblick auf ihre Brennbarkeit europaweit nach einheitlichen Prüfverfahren klassifiziert werden. Kennzeichen für die Einteilung der Baustoffe ist die Zeitdauer, bis wann ein Baustoff voll brennt (Flashover).
A1, A2 und B führen nicht zum Flashover, während die brennbaren Bauprodukte der Klassen C, D oder E diesen zwischen 10 und 2 Minuten erreichen.
Um die Baustoffe weiter zu beschreiben, wurden sogenannte
Unterklassen für Rauch (s1, s2 und s3) und
Unterklassen für brennendes Abtropfen (d0, d1 und d2) eingeführt.
Diese Unterklassen müssen zukünftig auch auf den Produktverpackungen angegeben werden.
Bauteile
Bauteile werden nach DIN 4102-2 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen)" und DIN EN 13501-2 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen" eingeteilt.
Feuerwiderstandsklasse Kurzbezeichnung | Funktionserhalt über | deutsche bauaufsichtliche Benennung |
F30 | 30 Minuten | feuerhemmend |
F60 | 60 Minuten | hochfeuerhemmend |
F90 | 90 Minuten | feuerbeständig |
F120 | 120 Minuten | hochfeuerbeständig |
F180 | 180 Minuten | höchstfeuerbeständig |
Die verwendete Zahl beschreibt die Dauer in Minuten über die das Bauteil mindestens seine Funktion erhält.
Der vorangestellt Kennbuchstabe deutet auf die Art des beschriebenen Bauteiles hin.
F beschreibt demnach z. B. Wände und Decken
Weitere Kennbuchstaben sind beispielsweise:
- T für Türen und Klappen
- E für Elektroinstallationskanäle oder Elektroinstallationsleitungen
- K für Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
Die gebräuchlichsten Bezeichnungen sind F 30 und F 90.
An eine Bezeichnung können noch weitere Bezeichnungen angehängt werden.
T 30-RS für eine Tür mit einem Funktionserhalt von 30 min und die als Rauchschutztür ausgebildet ist.
F 30-B ein Bauteil mit einem Funktionserhalt von 30 min und das mit brennbaren Baustoffen versehen ist.