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Bei Abgabe einer Meldung hat sich das 5-W-Schema bewährt: Die Feuerwehr führt das Gespräch „standardisiertem Notrufabfrageprotokoll“ -SNAP-.
Unfall melden:
[3]
- © SDU
Bei anderen Notfallsituationen sollte sich der/die Meldende an den vorangegangenen 5 W´s orientieren und sinngemäß melden.
[4]
- © SDU
Bei der Ortsangabe („Wo“) hilft der
"Raumausweis". Er ist ein kleines Schild mit Informationen
zum Raum, in dem sich jemand aufhält. Die Angaben umfassen die
Einrichtung, die Raumnummer, nennen das Gebäude und die Adresse
(Straße mit Hausnummer).
SDU bietet das Muster
"Raumausweis" jeweils als PDF Dokument zum Ausfüllen und
zum Ausdrucken an: www.tu-berlin.de/?152152 [5].
[6]
- © SDU
Den Telefonhörer nach der Durchgabe der Meldung
nicht auflegen bzw. bei einem Anruf über ein Handy die
Sprechverbindung aufrechterhalten!
Der Hauptpförtner kann somit
eine Konferenzschaltung zwischen sich, der Feuerwehr
und dem/der Meldenden herstellen, um eventuelle notwendige Rückfragen
aller Beteiligten zu ermöglichen.
[7]
- © SDU
In Gebäuden mit Brandmeldeanlagen kann die Alarmierung auch durch Auslösung des Druckknopf-Feuermelders (wie oben beschrieben) erfolgen. Nach dessen Betätigung oder bei direkter Alarmierung der Feuerwehr über den bundeseinheitlichen Notruf 112 ist anschließend der Hauptpförtner über App. 3333 oder 030-314 2 3333 zu informieren, damit alle erforderlichen TU-internen Maßnahmen veranlasst werden können.
Der Hauptpförtner und
die zuständige Kernbereichsbrandmeldezentrale erhalten bei der
Betätigung des Druckknopfmelders eine Feueralarmmeldung. Daraufhin
werden umgehend Hilfskräfte mit dem Stichwort „Feueralarm“ zum
Auslöseort geschickt. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit
der Auslöseort erreicht, wird die Feuerwehr alarmiert.
Des
Weiteren erfolgt die Auslösung eines Hausalarmes, sofern dies
technisch eingerichtet ist. Die Töne des Hausalarmes weichen von den
im Haus üblichen Signalen ab und sind in der Tonfolge
unterbrochen.
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