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Bei Abgabe einer Meldung hat sich das 5-W-Schema bewährt: Die Feuerwehr führt das Gespräch „standardisiertem Notrufabfrageprotokoll“ -SNAP-.
Bei der Ortsangabe („Wo“) hilft der "Raumausweis". Er ist ein kleines Schild mit Informationen zum Raum, in dem sich jemand aufhält. Die Angaben umfassen die Einrichtung, die Raumnummer, nennen das Gebäude und die Adresse (Straße mit Hausnummer).
SDU bietet das Muster "Raumausweis" jeweils als PDF Dokument zum Ausfüllen und zum Ausdrucken an: www.tu-berlin.de/?152152.
Den Telefonhörer nach der Durchgabe der Meldung nicht auflegen bzw. bei einem Anruf über ein Handy die Sprechverbindung aufrechterhalten!
Der Hauptpförtner kann somit eine Konferenzschaltung zwischen sich, der Feuerwehr und dem/der Meldenden herstellen, um eventuelle notwendige Rückfragen aller Beteiligten zu ermöglichen.
In Gebäuden mit Brandmeldeanlagen kann die Alarmierung auch durch Auslösung des Druckknopf-Feuermelders (wie oben beschrieben) erfolgen. Nach dessen Betätigung oder bei direkter Alarmierung der Feuerwehr über den bundeseinheitlichen Notruf 112 ist anschließend der Hauptpförtner über App. 3333 oder 030-314 2 3333 zu informieren, damit alle erforderlichen TU-internen Maßnahmen veranlasst werden können.
Der Hauptpförtner und die zuständige Kernbereichsbrandmeldezentrale erhalten bei der Betätigung des Druckknopfmelders eine Feueralarmmeldung. Daraufhin werden umgehend Hilfskräfte mit dem Stichwort „Feueralarm“ zum Auslöseort geschickt. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit der Auslöseort erreicht, wird die Feuerwehr alarmiert.
Des Weiteren erfolgt die Auslösung eines Hausalarmes, sofern dies technisch eingerichtet ist. Die Töne des Hausalarmes weichen von den im Haus üblichen Signalen ab und sind in der Tonfolge unterbrochen.