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Flucht- und Rettungswege
Die Flucht- und Rettungswege (z. B. Flure, Zufahrtswege), auch deren Wände, Böden und Decken, sind ständig in ihrer vollen Breite von Lagerungen aller Art freizuhalten. Fluchttüren im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen in ihrer vollen Breite in Laufrichtung zu öffnen sein.
- Fluchtweg-Piktogramm
[1]
- © Copyright??
Ist das Aufhängen von Informations- oder
Werbematerialen dennoch notwendig, so sind Vitrinen oder Rahmen zu
verwenden, die nicht erheblich in die Wege hineinragen, fest verankert
sind und aus mindestens schwerentflammbarem Material
bestehen.
Die entsprechenden Hinweisschilder in diesen Flucht- und Rettungswegen dürfen nicht verdeckt werden.
Die grünen Ausschilderungen der Flucht- und Rettungswege, gemäß Arbeitsstättenrichtline ASR A 1.3 [2], sind derart angebracht, dass bei deren Befolgung immer der Weg aus dem Gebäude gefahrlos gefunden wird. Alle Mitglieder der TU Berlin und Besuchende sollen sich mit den für ihren Bereich ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut machen.
Die Feuerwehrzufahrten, die Feuerwehrzugänge sowie die für die Feuerwehr gekennzeichneten Flächen dürfen nicht versperrt oder verstellt werden.
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