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Brand- und Rauchausbreitung
Feuerhemmende oder feuerbeständige Türen sowie Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten. Diese Schutztüren dürfen nicht verstellt oder mit anderen Hilfsmitteln (z. B. Keilen) offen gehalten werden. Ist es für den Betriebsablauf notwendig, dass diese Türen offen gehalten werden müssen, so ist eine elektrische Feststellanlage mit Rauchmelder zu installieren.