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Brandverhütung
Ordnung und Sauberkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen eines betrieblichen Brandschutzes. Alle nicht sofort benötigten brennbaren Stoffe sind zu entfernen und in geeigneten Räumen (siehe z. B. 3.2) zu verwahren oder zu entsorgen AUM 7.2 Abfallregelung der TUB.
An den Arbeitsplätzen besteht ein Minimierungsgebot, es dürfen brennbare Stoffe nur in den Mengen vorgehalten werden, die für den Tagesbedarf benötigt werden.
Im Folgenden werden Maßnahmen und Verhaltensweisen beschrieben, die einer Vermeidung und/oder einer Verringerung von Brandgefahren dienen.