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Elektrische Geräte
Elektrische Geräte dürfen an der TU Berlin nur
in Betrieb genommen werden, wenn sie sich in einem technisch
einwandfreien Zustand befinden und mit Prüfzeichen VDE oder GS
gekennzeichnet sind.
Elektrische Geräte, die hohe
Temperaturen erzeugen können und/oder sollen, sind nur auf nicht
brennbaren Unterlagen zu betreiben.
Bei Schäden oder
Funktionsstörungen an derartigen elektrischen Geräten oder Anlagen
sind diese umgehend vom Strom zu trennen. Besteht das erhöhte Risiko,
dass diese Geräte ein Feuer verursachen, so ist ein geeigneter
Feuerlöscher (z. B. ein CO2-Feuerlöscher) vorzuhalten.
Zu den einzelnen an der TU Berlin vorgehaltenen
Feuerlöschern beachten Sie bitte Punkt 6. Lösch- und
Meldeeinrichtungen [1].
Elektrische Maschinen und Anlagen müssen in angemessenen Zeitabständen geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahren ausgehen. Für ortsbewegliche Geräte ist das jeweilige Fachgebiet zuständig.
Defekte elektrische Geräte sind ordnungsgemäß zu entsorgen (AUM 7.2 Abfallregelung an der TUB mit Sammelstellenliste [2]) oder durch geeignetes Fachpersonal instand setzen zu lassen.
Alle größeren Maschinen, Anlagen und Prüffelder müssen mit eindeutig gekennzeichneten Notausschaltern versehen sein.
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dmin/abt2/Merkblaetter_tub-netz/Abfall_und_Gefahrgut/7.
2Abfallregelung_August_12.pdf
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eter/de/minhilfe/
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