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Standortspezifische Besonderheiten
Geltung für alle TU- Gebäude und alle TU- Außenbereiche
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Gebäude der TU Berlin.
Abweichungen bzw. Ergänzungen, z. B. auf abweichende Notrufe zur Feuerwehr, Brandmelder, Hausalarmsignale etc. sind den örtlichen Aushängen („Verhalten im Brandfall") zu entnehmen.
Um die weiterreichenden standortspezifischen Notruf-Telefonnummern zu berücksichtigen, sind für die Bereiche:
- Seestraße
- Dahlem
- Ackerstraße
- TIB- Gelände
- Charlottenburg
jeweils eigene, auf die Bereiche ausgerichtete, Aushänge „Notrufe" erstellt worden. Zur schnelleren Erkennbarkeit werden diese Aushänge auf grünem Untergrund gedruckt.
Die Notruftafeln sind über die Druckerei, Referat IV C DRU, im Gebäude Z (App 22518) zu erhalten, bitte vorher anmelden, siehe auch www.tu-berlin.de/?28676.
Brandschutz in angemieteten Objekten
Hier gilt ebenfalls grundsätzlich die Brandschutzordnung der TU Berlin.
Neben den von der TU zusätzlich ausgehängten Sicherheitshinweisen sind die Sonderhinweise des Vermieters verbindlich.
Hausbezogene Anweisungen und Hinweise (z.B. Notrufe, Hausalarmsignale, Standorte der Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege, Sammelplätze) sind zu beachten.