Inhalt des Dokuments
Standortspezifische Besonderheiten
Geltung für alle TU- Gebäude und alle
TU- Außenbereiche
Diese Brandschutzordnung gilt
für alle Gebäude der TU Berlin.
Abweichungen bzw. Ergänzungen,
z. B. auf abweichende Notrufe zur Feuerwehr, Brandmelder,
Hausalarmsignale etc. sind den örtlichen Aushängen („Verhalten im
Brandfall") zu entnehmen.
- "Grüne Notruftafel", Beispiel Charlottenburg
[1]
- © SDU
Um die weiterreichenden standortspezifischen Notruf-Telefonnummern zu berücksichtigen, sind für die Bereiche:
- Seestraße
- Dahlem
- Ackerstraße
- TIB- Gelände
- Charlottenburg
jeweils eigene, auf die
Bereiche ausgerichtete, Aushänge „Notrufe" erstellt worden.
Zur schnelleren Erkennbarkeit werden diese Aushänge auf grünem
Untergrund gedruckt.
Die Notruftafeln sind über die Druckerei, Referat IV C DRU, im Gebäude Z (App 22518) zu erhalten, bitte vorher anmelden, siehe auch www.tu-berlin.de/?28676 [2].
Brandschutz in angemieteten Objekten
Hier gilt ebenfalls grundsätzlich die
Brandschutzordnung der TU Berlin.
Neben den von der TU
zusätzlich ausgehängten Sicherheitshinweisen sind die Sonderhinweise
des Vermieters verbindlich.
Hausbezogene Anweisungen und
Hinweise (z.B. Notrufe, Hausalarmsignale, Standorte der
Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege, Sammelplätze) sind zu beachten.
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