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Löschversuche unternehmen
Löschversuche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person unternommen werden.
Vor der Durchführung eines Löschversuches sind die Maßnahmen gemäß des Aushangs: „Verhalten im Brandfall" durchzuführen.
Hinweise zu Löschversuchen an brennenden Personen:
a) Person am Weglaufen hindern
b) Versuchen die brennende Person flach auf den Boden zu legen.
c) Brennende Stellen mit einem CO2-Feuerlöscher aus einer Entfernung von ca. einem Meter in kurzen Gasstößen bekämpfen, alternativ mit Wasser löschen (ggf. Notdusche verwenden). Auch jeder andere Handfeuerlöscher kann verwendet werden.