Inhalt des Dokuments
In Sicherheit bringen
- Was ist zu tun bei Ertönen des Hausalarmsignals oder bei befugter Anweisung zur Räumung?
- Hinweise auf Fluchtwegen beachten!
- Aufzüge nicht benutzen!
- Sammelplatz aufsuchen
- Rückkehr in das Gebäude erst nach Zustimmung der Feuerwehr
Was ist zu tun bei Ertönen des Hausalarmsignals oder bei befugter Anweisung zur Räumung?
Bei Ertönen des Hausalarmsignals oder bei
befugter Anweisung zur Räumung sind sofort:
• die Arbeiten
einzustellen.
• alle Fenster und Türen zu schließen - nicht
abschließen.
• die Räume bzw. das Gebäude in einem
geordneten Verhalten, aber
zügig und auf dem kürzesten Weg
über die gekennzeichneten Flure und
Treppenhäuser zu
verlassen.
• Kann ein Bereich nicht verlassen werden, so ist
ein sicherer Bereich aufzusuchen (siehe unten). Dabei ist darauf zu
achten, dass keine Person zurückbleibt. Personen, die den Alarm nicht
wahrgenommen haben oder nicht wahrgenommen haben könnten, müssen
alarmiert und/oder mitgenommen werden.
Ganz besonders
wichtig ist hier die Informierung von Menschen mit Behinderung.
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Auf Hilfe können möglicherweise aber auch
Personen angewiesen sein, die eine Einschränkung anderer Art
besitzen. Manche Einschränkungen wirken sich im geregelten, ruhigen
Arbeitsbetrieb möglicherweise nicht oder kaum aus. In einem
Gefahrenfall können diese Behinderungen jedoch erheblich stärkere
Auswirkungen entfalten. Hierbei ist zu beachten, dass es auch Personen
mit temporären Behinderungen gibt (z. B. Sportverletzungen). Bei
körperlicher Eignung kann versucht werden diese Personen aus dem Haus
zu tragen. Ist dies nicht möglich, so müssen sie an einen sicheren
Ort gebracht werden oder sich selbst an einen anderen Ort begeben.
Was als ein sicherer Ort anzusehen ist, ist abhängig von der
eingetretenen Gefahr und den Gegebenheiten des Bereiches.
Beispielsweise ist dies
• ein anderer Brandabschnitt,
• ein weit entfernt liegender Raum,
• WC-Anlage, sofern
eine Sichtverbindung nach außen besteht oder
• ein anderer gut
abzudichtender Raum (Besprechungsraum).Anschließend müssen die
eintreffenden Hilfskräfte über die im Haus verbliebenen Personen
informiert werden.
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- © Copyright??
Des Weiteren können auch situationsbedingt nicht aufnahmebereite Personen auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Beispielsweise beim Tragen eines Kopfhörers.
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Hinweise auf Fluchtwegen beachten!
Ist ein Fluchtweg nicht mehr
begehbar, so ist das nächstmögliche Fenster aufzusuchen, um sich
dort bemerkbar zu machen (z.B. durch lautes Rufen; Schwenken von
Kleidungsstücken).
Weitere Hinweise sind oben unter
"Was ist zu tun bei Ertönen des Hausalarms" [3]
aufgeführt.
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Aufzüge nicht benutzen!
- Im Alarmfall keine Aufzüge benutzen!
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Im Alarmfall darf kein Aufzug benutzt
werden, da dieser möglicherweise in den Brandbereich
hineinfährt und die Kabinentüren sich durch den Brandrauch nicht
mehr schließen.
Ferner kann ein technischer Defekt zu einem
Stillstand des Aufzuges führen, bei dem dann Brandrauche in die
Kabine eindringen. Aufzüge können damit zur tödlichen Falle werden.
Aus diesem Grund sind alle Aufzüge mit den entsprechenden
Symbolen gekennzeichnet.
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Sammelplatz aufsuchen
Ist für Hausräumungen ein Sammelplatz vereinbart worden, so ist dieser umgehend aufzusuchen und durch gegenseitige Anwesenheitskontrolle festzustellen, ob Personen vermisst werden. Werden Personen vermisst, so ist sofort die Feuerwehr zu informieren.
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Rückkehr in das Gebäude erst nach Zustimmung der Feuerwehr
Die Rückkehr in das Gebäude darf grundsätzlich
erst nach Zustimmung durch die Berliner Feuerwehr erfolgen.
Bei
einer Hausräumung ohne Feuerwehreinsatz ist das Betreten des
Gebäudes erst nach Rücksprache mit einem Verantwortlichen erlaubt.
Dieser muss sich zuvor von der Gefahrlosigkeit überzeugt haben.
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