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Betriebsanweisungen in der Werkstatt
Betriebsanweisungen weisen auf Gefahren und Schutzmaßnahmen hin. In den regelmäßig stattfindenden Unterweisungen ist auf sie Bezug zu nehmen. Wie auch die Gefährdungsbeurteilung sind sie nach sicherheitsrelevanten Änderungen zu aktualisieren. Betriebsanweisungen sollen an geeigenter Stelle zur Verfügung gestellt werden. Wir empfehlen einen Aushang in räumlicher Nähe der Arbeitsplätze.
Im Folgenden haben wir eine Auswahl von Betriebsanweisungen zu Maschinen und Anlagen als Orientierungshilfe hinterlegt. Sie dienen als Vorlage.
Achtung! Die Muster-Betriebsanweisungen müssen vor der Verwendung überprüft und ggf. angepasst werden. Bitte beachten Sie die Hinweise der folgenden Einleitung:
Anpassen einer Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel gem. § 12 Betriebssicherheitsverordnung:
- Abkantbank
- Autogenschweißen
- Bandsägen
- Bandschleifmaschine
- Drehmaschinen
- Druckgasflaschen
- Elektrische Handwerkzeuge
- Flachschleifmaschine
- Flammlöten
- Fräsmaschine
- Handhebelschere
- Härteöfen
- Hubwagen
- Hydraulische Bügelsäge
- Kapp- und Gehrungssägen
- Kreissäge
- Leitern
- MAG und WIG-Schweißen
- Plasmaschneiden
- Präzisionsfeilmaschine
- Rollwalzenbiegemaschine
- Schleifbock
- Tafelschere
- Tisch- und Formatkreissäge
- Tisch- und Ständerbohrmaschine
- Werkstattkran