Inhalt des Dokuments
Unfallinformationen für Studierende
Das Semester beginnt.
Für die Neuimmatrikulierten ist vieles fremd. Es dauert seine Zeit
sich in der großen Technischen Universität Berlin zurecht zu finden.
Vieles muss gefragt und geregelt werden. Wer hat da Zeit und Lust an
unangenehme, nicht gewollte Ereignisse wie Krankheit und Unfälle
zudenken?
Natürlich soll lieber nichts passieren. Aber im
Zweifelsfall was dann?
Unfälle unverzüglich melden
Unfälle
unverzüglich per Unfallanzeige (Formular, siehe
Download)
der Abteilung I CC Campus Center [1] Raum H 30
melden.
Hinweis: Bitte Ausfüllen ab 3 Tage Arbeitsunfähigkeit, oder TU-externer ärztlicher Versorgung oder Tod.
[2]
[3]
- © TU Berlin
Merkblatt 1.1 Unfallmeldung bei Arbeits- und Wegeunfällen
Das Merkblatt beinhaltet "Verhalten bei Arbeits- und Wegeunfällen", "Warum ist eine Unfallmeldung notwendig?", "Unfallanzeige für Beschäftigte der TUB", "Formulare" und "Die wichtigsten Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige".
Unfall im Zusammenhang mit dem Studium an der TUB
Teilen Sie bitte auch immer der/dem
behandelnden Ärztin/Arzt (auch Zahnärzten!) mit, dass es sich um
einen Unfall im Zusammenhang mit dem Studium an der TUB handelt.
Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten
Krankenversicherung sind dann nicht erforderlich, denn Ärzte und
Krankenhäuser müssen in dem Fall direkt mit der Unfallkassse Berlin
abrechnen. Wir informieren zur kostenlosen
Unfallversicherung für Studierende: Als Studierende/r sind
Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Voraussetzung ist, daß Sie an der Technischen Universität Berlin
eingeschrieben oder Doktorand/in, Diplomand/in, Teilnehmer/in an Vor-
und Ferienkursen bzw. eingeschriebene/r Gasthörer/in sind. Die
zuständige Versicherung ist die Unfallkasse Berlin (UKB).
Der
Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten übernehmen
die Länder.
Wann sind Sie versichert?
- während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien der Universität
- während des Besuchs von Universitäts- und Staatsbibliotheken
- beim Hochschulsport
- bei von der Hochschule organisierten Exkursionen
- bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. (übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.)
Nicht versichert sind z.B.
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf)
- Umwege aus privaten Gründen
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
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