
- Feier im Lichthof des Hauptgebäudes.
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Die Beschäftigten genießen bei der Teilnahme an einer Betriebsfeier grundsätzlich den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Veranstaltung im Interesse des Arbeitgebers (TUB) steht und betrieblichen Zwecken dient. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss ein Arbeitgeber bei der Ausrichtung einer betrieblichen Feier nachfolgend skizzierte Regeln beachten ...
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