Aufgrund des veranlassten Präsenznotbetriebs bzw. der digitalen Lehre arbeitet der größte Teil der Beschäftigten der TU Berlin von zu Hause aus. Und die Studierenden dürfen nicht an die Uni.
Jedoch nicht jede Tätigkeit, die beim Arbeiten im Homeoffice verrichtet wird, ist auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Und ist das Studieren in online-Veranstaltungen versichert?
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Die Beschäftigten der Technischen Universität Berlin sind über die Unfallkasse Berlin unfallversichert.
Der oder die Vorgesetzte ist über den Unfall unverzüglich zu informieren. Die Unfallanzeige ist dem
Personalteam unverzüglich zuzusenden.
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Die Beamtinnen und Beamte der Technischen Universität Berlin sind über ihre Dienststelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Landes Berlin versorgt und können Unfallfürsorge bei Dienstunfällen erhalten. Unfälle sind unverzüglich über eine Unfallanzeige dem zuständigen Personalteam zu melden und der oder dem Vorgesetzten zu melden.
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Die Studierenden der Technischen Universität Berlin sind über die Unfallkasse Berlin unfallversichert. Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Campus Center und füllen die Unfallanzeige aus.
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Bei Arbeits- und Wegeunfällen sind Beschäftigte und Studierende der TU Berlin unfallversichert und die Beamtinnen und Beamte versorgt (Unfallfürsorge).
Der Unfallversicherungsschutz oder die Unfallfürsorge kann jedoch nur wirksam werden, wenn der Unfall unverzüglich per Unfallanzeige gemeldet werden.
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