Inhalt des Dokuments
zur Navigation
Artikelgruppe Augenschutz
Schutzbrillen schützen Augen vor dem schädlichen Einfluss von Licht, Chemikalien, Staub und herumfliegenden größeren Partikeln. Zum PSA-Kernsortiment gehören verschiedene Schutzbrillenmodelle sowie eine Schweißerschutzbrille. Die Schutzbrillen können teilweise auch als Überbrille genutzt werden. Sollte keines dieser Modelle über Ihre Korrektionsbrille passen und Sie längerfristig an der TU Berlin angestellt sein, gibt es die Möglichkeit eine Korrektions-Arbeitsschutzbrille anfertigen zu lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite: Kopf-, Gehör- und Augenschutz.
Laserschutzbrillen
Beim Umgang mit Lasern gehören Laserschutzbrillen zwingend zur Persönlichen Schutzausrüstung. Die Laserbrillen müssen für den Laser entsprechend seiner Parameter und der genutzten Wellenbereiche ausgesucht werden.
Zu unterscheiden ist zwischen Vollschutzbrillen und Justierschutzbrillen. Vollschutzbrillen filtern das Laserlicht komplett weg, während Justierschutzbrillen das Laserlicht so abschwächen, dass es das menschliche Auge nicht schädigt. Die Anforderungen an Laserschutzbrillen sind in den Europäischen Normen EN 207 (für Vollschutzbrillen) und EN 208 (für Justierschutzbrillen) festgelegt.
Eine Hilfe bei der Auswahl der richigen Laserschutzbrille bietet die DGUV Information 203-042. Im PSA-Kernsortiment der TU Berlin sind keine Laserschutzbrillen enthalten. Sie können ohne Absprache mit SDU bestellt werden. Wir stehen aber auch gerne für eine Beratung zur Verfügung.