Inhalt des Dokuments
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, Bewahrung des menschlichen Lebens, der physischen und psychischen Gesundheit sowie die Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten.
Wir beraten Sie zur:
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- technischen Sicherheit
- Organisation von Arbeitsabläufen
- Persönlichen Schutzausrüstung
Die für den Arbeitsschutz relevanten Vorschriften finden Sie im rechten Bereich unter Gesetzgebung. Es sind die staatlichen und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Auf die Belange der TU Berlin angepasste Vorschriften finden Sie in den Arbeitsschutz-Umweltschutz-Gesundheitsschutz-Merkblättern, im linken Bereich unter "Merkblätter und Formulare". Weitere Informationen zu ausgewählten Themen finden Sie unter den folgenden Links:
Arbeiten 4.0 - Risikoobservatorium
Sowohl in der Wissenschaft als auch im Arbeitsalltag ist Digitalisierung, Arbeiten 4.0 etc. ein Thema, das auch an der TU Berlin hochaktuell ist. Diese Entwicklung wird aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beobachtet, um für Unternehmen möglichst frühzeitig Präventionsmaßnahmen zu empfehlen und zu begleiten.
Einen Überblick über die Aktivitäten unseres Versicherers zu Chancen, Risiken der rasanten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt lesen Sie unter: "Warum beschäftigt sich die DGUV mit Arbeiten 4.0?...!"
URL: http://www.dguv.de/de/praevention/arbeitenvierpunktnull/index.jsp
Im Rundbrief, Ausgabe September 2017, finden Sie einen Einblick in die Position des Personalrates.
URL: http://www.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/Personalrat/Rundbriefe/Amtsperiode_2016-2020/Rundbrief_September_2017.pdf] oder tu-berlin/?9543
Einen Einblick zum Thema finden Sie auch über die VDSI-Tagung an der TU Berlin 2016, beispielsweise im Vortrag "Arbeitsschutz 4.0 in Hochschulen" ...
Aktualisierte Technische Regel TRGS 460 - Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik
Freitag, 09. November 2018
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die aktualisierte Technische Regel TRGS 460 "Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik" (Ausgabe Juli 2018) veröffentlicht.
Neben formalen Dingen sind darin inhaltliche Anpassungen erfolgt, beispielsweise:
- die Beschreibung "Branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen",
- die Ergänzung um den Aspekt der Explosionsgefährdung in Schritt 1 und 4 sowie
- die Möglichkeit der Berechnung von Expositionswerten bei fehlenden Daten in Schritt 4.
siehe https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-460.html
Sichere Handwerkzeuge - Kennzeichnungen beachten
Beim Einkauf von Handwerkzeugen sollte unter Beachtung der Standzeit und der Arbeitssicherheit auf Qualität und bestimmte Kennzeichnungen geachtet werden.
- Angabe einer DIN-Norm
Mit einer DIN-Norm gekennzeichnete Handwerkzeuge sind genormte Arbeitsmittel, bei denen der Hersteller den gesamten Normeninhalt einzuhalten hat. Fehlt diese Kennzeichnung, ist die qualitative Einordnung ohne eine Prüfung des Arbeitsmittels meist nicht möglich. - Angabe des GS-Zeichen "geprüfte Sicherheit"
Mit diesem Zeichen weist ein Hersteller und der lnverkehrbringer eines technischen Arbeitsmittels nach, das sie eine Bescheinigung über eine erfolgreich durchgeführte Baumusterprüfung bezüglich der Arbeitssicherheit nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) besitzen und vorweisen können. - Angabe der Herstellermarke
Die Herstellermarke ist ein Indiz für die Erfüllung aller notwenigen Qualitätsanforderungen an ein Werkzeug. Hersteller, die ein Werkzeug mit dieser Marke versehen, übernehmen damit bewusst die Verantwortung für das Produkt.
(nach: DGUV 209-001 - Information. Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkzeugen und BG RCI.magazin, 2017, Heft 1/2, S. 30)
Bundeskabinett beschließt novellierte Arbeitsstättenverordnung
Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit wird der Schutz und die Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz modernisiert.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (02.11.2016), Pressemitteilung: http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/kabinett-beschliesst-arbeitsstaettenverordnung.html
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Hilfsfunktionen
Sekr. SDU
Gebäude CAR
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
(030) 314 - 28888
E-Mail-Anfrage
Webseite