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Laserschutz
Laser werden anhand ihres Gefährdungspotentials von den Herstellern in verschiedene Klassen eingestuft. In Abhängigkeit von der Einstufung sind technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen notwendig, um die Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden zu schützen, die mit oder in der Umgebung von Lasereinrichtungen tätig sind.
Im Merkblatt 6.1 Laserschutz werden die Pflichten der Laserbetreibenden (in der Regel die Fachgebietsleitungen) an der TU Berlin zum sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen und der Service von SDU beschrieben. Vertiefende Informationen zum Thema Laserschutz finden Sie auf dieser Webseite.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Tätigkeiten mit Lasern ist gemäß ArbMedVV keine arbeitsmedizinische Angebots- oder Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Eine Wunschvorsorge ist möglich. Termine erhalten Sie beim Betriebsärztlichen Dienst (Tel.: 25080).
Bei Arbeitsprozessen wie beispielsweise dem Laserschweißen oder Laserschneiden, kann es infolge einer Laserstrahl-Werkstoff-Wechselwirkungen zur Entstehung von inkohärenter künstliche optischer Strahlung kommen. Können dabei Expositionsgrenzwerte für inkohärente künstliche optische Strahlung überschritten werden, ist eine Angebotsvorsorge analog G17 anzubieten. Werden diese Grenzwerte tatsächlich überschritten, ist die Pflichtvorsorge analog G17 in Anspruch zu nehmen. Die erste Nachuntersuchung analog G17 erfolgt nach einem Jahr, alle weiteren nach drei Jahren sowie bei Beendigung der Tätigkeit. Beratung und Termine erhalten Sie ebenfalls beim Betriebsärztlichen Dienst (Tel.: 25080).
Erste Hilfe bei Augenverletzungen durch Laserstrahlung
Bei (vermuteter) Augenverletzung durch einen Laserstrahl muss schnellstmöglich bei einem Augenarzt eine Fluoreszenzangiographie durchgeführt werden.
Adressen von Krankenhäusern mit der entsprechenden Technik:
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Sekretariat Augenklinik
Telefon: 450 554 018
Rettungsstelle: 450 552 000
Paretzer Straße 12
10713 Berlin
Sekretariat Augenheilkunde
Telefon: 8272 – 2425
Entsorgung von Lasern
Laser können Teile mit gefährlichen Eigenschaften enthalten (z. B. Vakuum, Beryllium, oder andere Gefahrstoffe, unter Spannung stehende Teile). Enthält der Laser keine Gefahrstoffe, kann er über den Elektroschrott entsorgt werden. Enthält der Laser Gefahrstoffe, kontaktieren Sie für die Entsorgung SDU22 (m.lindow@tu-berlin.de; Tel. 21241). Laser dürfen auf keinen Fall über den Restmüll entsorgt werden.