Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Laserschutz

Gefährdungen und Laserklassen

Je nach Ausmaß der Gefährdung, die von der verwendeten Laserstrahlung ausgeht, werden Lasereinrichtungen von den Herstellern in verschiedene Klassen eingestuft. In Abhängigkeit von dieser Einstufung und der Anwendung sind unterschiedliche Regelungen und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Gefährdungsbeurteilung

Vor Beginn von Tätigkeiten mit Lasern muss der*die Arbeitgeber*in eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die die Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Unterweisung der Beschäftigten und Studierenden ist. Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen verschiedenen Lasereinrichtungen sowie weitergehende Beratung bietet SDU zur Unterstützung an.

Betriebsanweisung und Unterweisung

Bevor Beschäftigte und Studierenden an der Lasereinrichtung tätig werden, hat der*die Arbeitgeber*in eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsanweisung ist die Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten und Studierenden und basiert auf der Gefährdungsbeurteilung.

Laserschutzbeauftragte

Werden Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben, muss der*die Arbeitgeber*in eine*n Laserschutzbeauftragte*n bestellen. Der*die Laserschutzbeauftragte*r muss über eine geeignete Ausbildung verfügen. Fortbildungen zum*r Laserschutzbeauftragten organisiert SDU. Die schriftliche Bestellung erfolgt ebenfalls über SDU.

Zielgruppendatenbank

In der Zielgruppendatenbank finden Sie eine Vielzahl von Verantwortlichen und Akteuren des Arbeits- und Umweltschutzes an der TU Berlin, darunter auch die bestellten Laserschutzbeauftragten. Sie können Sie nach der Funktion suchen und die Suche auch auf ihre Fakultät beschränken.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für Tätigkeiten mit Lasern ist gemäß ArbMedVV keine arbeitsmedizinische Angebots- oder Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Eine Wunschvorsorge ist möglich.

Bei Arbeitsprozessen wie beispielsweise dem Laserschweißen oder Laserschneiden, kann es infolge einer Laserstrahl-Werkstoff-Wechselwirkungen zur Entstehung von inkohärenter künstliche optischer Strahlung kommen. Können dabei Expositionsgrenzwerte für inkohärente künstliche optische Strahlung überschritten werden, ist eine Angebotsvorsorge analog G17 anzubieten. Werden diese Grenzwerte tatsächlich überschritten, ist die Pflichtvorsorge analog G17 in Anspruch zu nehmen. Die erste Nachuntersuchung analog G17 erfolgt nach einem Jahr, alle weiteren nach drei Jahren sowie bei Beendigung der Tätigkeit.

Beratung und Termine erhalten Sie beim Betriebsärztlichen Dienst (Tel.: 25080).

Entsorgung von Lasern

Laser können Teile mit gefährlichen Eigenschaften enthalten (z. B. Vakuum, Beryllium, oder andere Gefahrstoffe, unter Spannung stehende Teile). Enthält der Laser keine Gefahrstoffe, kann er über den Elektroschrott entsorgt werden. Enthält der Laser Gefahrstoffe, kontaktieren Sie vor der Entsorgung SDU. Laser dürfen auf keinen Fall über den Restmüll entsorgt werden.

Ansprechpartner*innen

Laserschutz:

Sekretariat SDU

Laserschutz:

Sekretariat SDU

Fragen zur Entsorgung: