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Röntgenverordnung - nicht mehr gültig
Mittwoch, 06. März 2019
Die Röntgenverordnung (RöV) ist nicht mehr gültig
Die RöV wurde vom Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst, die seit dem 01.01.2019 gültig sind. Bereits bestehende Anzeigen und Genehmigungsbescheide von Röntgenanlagen und Störstrahlern behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Wenn Sie weiterhin Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den SSB Ihres Bereiches.