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Strahlenschutz
Die Rechtsvorschriften im Strahlenschutz haben den Zweck, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu schützen. Deswegen bedarf jede Anwendung der vorherigen Rechtfertigung. Unnötige Strahlenexpositionen und Kontaminationen von Personen, Sachgütern und der Umwelt sind zu vermeiden. Auftretende Expositionen und Kontaminationen sind so gering wie möglich zu halten, auch unterhalb festgelegter Grenzwerte.
Gesetzliche Vorschriften: Strahlenschutzgesetz
Freitag, 25. Januar 2019
Mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), erlassen am 27. Juni 2017, erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem ,Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. Die Regelungen in der nun aufgehobenen Strahlenschutzverordnung und der ehemaligen Röntgenverordnung werden zusammengeführt. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.