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Gentechnik
Das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, einschließlich der Sachgüter soll vor möglichen Gefahren gentechnischer Produkte und Verfahren geschützt werden und dem Entstehen solcher Gefahren ist vorzubeugen. Deshalb ist ein Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen. Die rechts unter Gesetzgebung aufgeführten Rechtsvorschriften regeln deshalb die Sicherheitsanforderungen an Arbeiten in gentechnischen Anlagen, einschließlich der Tätigkeiten im Gefahrenbereich.