Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Gefahrgut

Gefahrguttransporte

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustanden im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können.

Für die Beförderung gefährlicher Güter mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gilt neben der StVO (Straßenverkehrsordnung) auch eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften aus dem Gefahrgutrecht. Hierzu zählt u.a. das ADR - das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Nicht nur die Entsorgung großer Mengen gefährlicher Abfälle fällt unter das Gefahrgutrecht, sondern beispielsweise auch der Transport einer Druckgasflasche, eines Lösemittelkanisters oder eines Messgerätes mit einer Strahlungsquelle in einem Kraftfahrzeug. Ebenso kann der Versand von Probenmaterial möglicherweise ein Gefahrgutversand sein.

Die für die TU Berlin besonders relevanten Regelungen des Gefahrgutrechts sind in den entsprechenden Merkblättern AUM Nr. 7.3, Nr. 7.4 sowie Nr. 7.5 zusammengefasst.

Wenn Sie beabsichtigen, Gefahrstoffe mit dem PKW oder Kleintransporter über öffentliche Straßen zu transportieren, nehmen Sie vorab bitte unbedingt und rechtzeitig Kontakt zu SDU auf. Derartige Transporte fallen immer unter das Gefahrgutrecht. Wir beraten Sie gerne.

Schulungen

Personen, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen vorab entsprechend der Aufgabe unterwiesen worden sein. Hierzu gehört auch das Verpacken von gefährlichen Gütern. In der TU-internen Weiterbildung Gefahrgut- und Abfallrecht wird das benötigte Wissen vermittelt. Sie findet mindestens jährlich statt. Bei Bedarf können auch Einzelschulungen durchgeführt werden. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu SDU auf.

Ansprechpartner*innen

Sekretariat SDU