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Betriebsanweisungen
Der Arbeitgeber hat in verständlicher Form und Sprache Betriebsanweisungen zu erstellen, in der Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren sowie über angemessene Schutzmaßnahmen enthalten sind. Diese Betriebsanweisungen sind schriftlich zu erstellen und müssen an einem geeigneten Ort den Beschäftigten und Studierenden zur Verfügung gestellt werden. (Vgl. §12 BetrSichV, §14 GefStoffV, §14 BiostoffV, §12 GenTSV, §44 AwSV)
Anhand der Betriebsanweisungen sind die Beschäftigten und Studierenden über auftretende Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die hier angebotenen Beispiele und Vorlagen sollen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen helfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, stoffbezogene Betriebsanweisungen im Chemikalienkataster der TU Berlin zu erstellen. Darin können Sie auch individuelle Ergänzungen vornehmen.
Allgemeine Laborordnung (Betriebsanweisung gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung)
- Merkblatt 3.1 Allgemeine Laborordnung PDF, 155 KB
Mustervorlage und Beispiele
- Mustervorlage Betriebsanweisung Gefahrstoffe DOC, 296 KB
- Brandfördernde Stoffe DOC, 94 KB
- Flusssäure DOC, 360 KB
- Giftige Stoffe DOC, 109 KB
- Kühlgeräte PDF, 47 KB
- Leicht entflammbare Lösemittel DOC, 85 KB
- Ätzende Stoffe DOC, 105 KB
Hilfreiche Links
Weitere Hinweise, Tipps und Beispiele:
- Informationen zu Betriebsanweisungen der BG RCI
- Informationen zu Betriebsanweisungen der BGHM
- Beispiele für Betriebsanweisungen des Arbeitskreis der Sicherheitsfachkräfte der Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Zusatzinformationen / Extras
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