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Arbeitsunfall
Bei Arbeitsunfällen besteht für Beschäftigte und Studierende der Technischen Universität Berlin Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin. Für Beamte besteht bei Dienstunfällen die Unfallfürsorge.
Ein Arbeitsunfall umfasst alle Unfälle bei der Arbeit und auf Wegen bei der Arbeit. Direkte Wege von und zur Arbeit sind ebenfals unfallversichert. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird grundsätzlich mit der Meldung des Arbeitsunfalls über eine Unfallanzeige wirksam. Die sogenannten privatwirtschaftlichen Tätigkeiten sind vom Unfallversicherungsschutz ausgenommen.
Schwerer Unfall, Massenunfall oder Todesfall: Sofort benachrichtigen!
Bei schweren Unfällen z.B. mit Todesfolge, mit Gliedmaßenverlust oder ab drei (3) Verletzten sind sofort zu benachrichtigen:
- SDU: Tel. 28888, Fax 21145
- BÄD: Tel. 25080, Fax 73627
- LAGetSi: Tel. 90254 5000, Fax 90254 5301
- Unfallkasse Berlin: Tel. 76241-0, Fax 76241-109
- Personalrat (PersRat): Tel. 22901, Fax 23269
Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRSB): Tel. 21724, Fax 21797
Unfallanzeigen
In der Rubrik Service - Unfallanzeigen werden die Formulare zur Unfallanzeige bereitgestellt.
Verbandkasten
Verbandkästen (auch "Erste-Hilfe-Kasten", "Erste-Hilfe-Koffer") sind an gut zugänglichen Orten anzubringen und entsprechend zu kennzeichnen. Die Mitarbeitenden sollten entsprechend unterwiesen werden. Die Vollständigkeit und das Haltbarkeitsdatum der Verbandkästen sind regelmäßig zu prüfen
Die neuen DIN zu Erste-Hilfe-Material im Verbandkasten
Mittwoch, 02. Februar 2022
Nachbestücken mit Nachfüllsets - Was gehört ab 01.11.2021 in den „kleinen“ und „großen“ Verbandkasten?
An der TU Berlin ist es notwendig, geeignete Mittel zur Ersten Hilfe zur Erstversorgung von Verletzten zur Verfügung zu haben (DGUV Vorschrift 1, § 25 Abs. 2; Arbeitsstättenregel A4.3, Kap. 6.2).
Geeignete Mittel zur Ersten Hilfe sind enthalten in:
- Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C (DIN 13157), "kleiner Verbandkasten"
- Erste-Hilfe-Material Verbandkasten E (DIN 13169), "großer Verbandkasten"
Die Inhalte der Verbandkästen wurden den aktuellen medizinischen Standards angepasst. Neben einem umfangreicheren Verbandsmittelsortiment gehören nun auch Reinigungstücher sowie medizinischer Mund-Nasen-Schutz zum Inhalt.
Es besteht keine Verpflichtung die vorhandene Erste Hilfe Kästen oder deren Inhalte gegen neue auszutauschen. Es genügt vielmehr die Anschaffung eines „Nachfüllsets“, mit dem der Inhalt des vorhandenen Erste-Hilfe-Kastens den neuen Normen zu bestücken.
Im Rahmen der Neuausstattung einer Arbeitsstätte oder bei Nachrüsten (Gefährdungsbeurteilung) sollen Erste-Hilfe-Kästen nach DIN 13157 oder DIN 13169 angeschafft und bereitgestellt werden.
Inhalt von einem Verbandkasten
Liste Erste-Hilfe-Material, Stand: November 2021, nach DIN 13157 und DIN 13169:
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf
Weitere Informationen
DGUV (2021): Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb. URL: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen-2021/din-norm/index.jsp.
DIN (2021): Die neue DIN 13157 Stand 2021 (DIN 13157:2021). URL: https://www.din13157.de/.
DIN ((2021): 13169 Großer Verbandskasten. URL: https://din-13169.de/.
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