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Arbeitsunfall
Bei Arbeitsunfällen besteht für Beschäftigte und Studierende der Technischen Universität Berlin Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin. Für Beamte besteht bei Dienstunfällen die Unfallfürsorge.
Ein Arbeitsunfall umfasst alle Unfälle bei der Arbeit und auf Wegen bei der Arbeit. Direkte Wege von und zur Arbeit sind ebenfals unfallversichert. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird grundsätzlich mit der Meldung des Arbeitsunfalls über eine Unfallanzeige wirksam. Die sogenannten privatwirtschaftlichen Tätigkeiten sind vom Unfallversicherungsschutz ausgenommen.
Schwerer Unfall, Massenunfall oder Todesfall: Sofort benachrichtigen!
Bei schweren Unfällen z.B. mit Todesfolge, mit Gliedmaßenverlust oder ab drei (3) Verletzten sind sofort zu benachrichtigen:
- SDU: Tel. 28888, Fax 21145
- BÄD: Tel. 25080, Fax 73627
- LAGetSi: Tel. 90254 5000, Fax 90254 5301
- Unfallkasse Berlin: Tel. 76241-0, Fax 76241-109
- Personalrat (PersRat): Tel. 22901, Fax 23269
Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRSB): Tel. 21724, Fax 21797
Unfallanzeigen
In der Rubrik Service - Unfallanzeigen werden die Formulare zur Unfallanzeige bereitgestellt.
Zusatzinformationen / Extras
Quick Access:
Auxiliary Functions
sec. BÄD
Hauptgebäude (H)
Room H 7128
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
(030) 314 - 25080
(030) 314 - 25066
Fax (030) 314 - 73627
e-mail query
Website
sec. SOZ
Hauptgebäude (H), 7. OG
Room Raum H 7137
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
(030) 314 - 24091
Fax (030) 314 - 79739
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