Sicherheitsbeauftragte und Dezentrale Umweltbeauftragte (SB-DUB)
Aufgaben und Rolle der SB-DUB
Sicherheitsbeauftragte und Dezentrale Umweltbeauftragte (SB-DUB) haben die Aufgabe, die verantwortlichen Führungskräfte im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Sie sind an der TU Berlin die nach § 22 Sozialgesetzbuch VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gesetzlich geforderten Sicherheitsbeauftragten und als dezentrale Umweltbeauftragte in Personalunion wichtiger Teil des integrierten Arbeits- und Umweltschutz-Managementsystems der TU Berlin.
SB-DUB sollen präventiv tätig werden. Sie sollen sich insbesondere von dem Vorhandensein vorgeschriebener Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung überzeugen. Zudem sollen sie die Beschäftigten auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen, zur Gesundheitsförderung motivieren und sich für umweltbewusstes Verhalten im Beschäftigtenkreis einsetzen. SDU bietet ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm für SB-DUB an.
Mit der Bestellung zum SB-DUB ist keine Übertragung der Arbeitgeberverantwortung verbunden!
SB-DUB übernehmen ihre Aufgaben im Arbeits- und Umweltschutzschutz zusätzlich zu ihrer sonstigen Funktion. Damit sie diese wirksam umsetzen können, muss sichergestellt
sein, dass sie:
- alle für ihre Tätigkeit benötigten Informationen und Unterlagen bekommen,
- die Möglichkeit erhalten, an Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen und am Erfahrungsaustausch mit anderen SB-DUB teilzunehmen (z.B. SB-DUB Vollversammlung),
- zu allen Bereichen, für die sie zuständig sind, ungehinderten Zugang haben,
- zur Erfüllung ihrer Aufgaben über die notwendige Zeit und Gelegenheit verfügen,
- wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Die SB-DUB an der TU Berlin treffen sich jährlich bei der Vollversammlung der SB-DUB, bei der alle 3 Jahre die Delegierten der SB-DUB für den AUSA gewählt werden.
Auswahl, Einweisung und Bestellung
Wie viele SB-DUB benötigt eine Organisationseinheit an der TU Berlin?
Folgende Kriterien sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) bei der Anzahl der zu bestellenden SB-DUB relevant:
- bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- fachliche, räumliche und zeitliche Nähe zu den Beschäftigten,
- Anzahl der Beschäftigten.
Organisationseinheiten mit Laboren und Werkstätten sollten mindestens eine*n SB-DUB haben. Bei theoretisch arbeitenden Bereichen mit weniger als 20 Beschäftigten ist es möglich z.B. fachgebietsübergreifend eine Person als SB-DUB vorzuschlagen, sofern diese zu allen Bereichen Zugangsmöglichkeiten hat.
Wer wird SB-DUB?
SB-DUB werden in der Regel von Fachgebiets- oder Abteilungsleitungen ausgewählt und zur Bestellung vorgeschlagen (Formular Siehe Praxishilfen). Die Bestellung erfolgt unter Beteiligung des Personalrats durch die Universitätsleitung (Kanzler*in) mit Einweisung durch SDU.
Es sollen nach Sozialgesetzbuch VII, § 22 (Sicherheitsbeauftragte) in Verbindung mit § 20 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1), Beschäftigte ohne Vorgesetztenfunktion sein.
Näheres zu Auswahlkriterien und Bestellverfahren wird im AU-Merkblatt 1.5 SB-DUB erläutert.
Wollen Sie gerne SB-DUB werden?
Melden Sie sich bei SDU mit dem ausgefüllten und von der Führungskraft unterschriebenen Formular (Siehe Praxishilfen). Wir veranlassen die Bestellung durch den*die Kanzler*in und weisen Sie in Ihre Tätigkeiten ein.
Nach der Bestellung erhalten Sie regelmäßig Informationen und Weiterbildungsangebote von SDU.