Zur Unterstützung der Führungskräfte im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, insbesondere zur Vermeidung bestimmter Gefährdungen und zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften, sind geeignete Beschäftigte als gesetzlich notwendige dezentrale Beauftragte zu benennen. Auch betriebliche dezentrale Beauftragte dienen dazu, Prozesse zu verbessern und die Prävention zu etablieren.