Unfall- & Notfallprävention
Unfallprävention
Unfälle und Berufskrankheiten können vermieden werden durch:
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilung für die erbrachten Tätigkeiten und Umsetzung der darin festgelegten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Zur Verfügung stellen von geeigneten, sicheren Arbeitsmitteln, die regelmäßig geprüft und gewartet werden,
- Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe mit den erforderlichen Hinweisen zur sicheren Verwendung,
- Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und Studierenden zu Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen,
- Bestellung eines Sicherheits- und dezentralen Umweltbeauftragten (SB-DUB) zur Unterstützung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen in der Praxis,
- Gewährleistung der erforderlichen oder gwünschten arbeitsmedizinischen Vorsorge (Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorge).
Gute Organisation für den Fall der Fälle
Zur guten Organisation für den Fall der Fälle gehören:
- ausreichende Anzahl und regelmäßig geschulte Ersthelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen an der Arbeitsstelle sind vorhanden,
- Flucht- und Rettungswege werden stets freigehalten, Brandschutztüren sind stets funktionsfähig (kein Aufkeilen),
- aktuelle grüne Notruftafeln und Brandschutzordnung hängen gut sichtbar aus,
- Raumausweise hängen in den Räumen aus,
- Notrufaufkleber mit der zentralen Notrufnummer sind auf den Telefonen vorhanden,
- die zentralen Notrufnummern sind in den Mobiltelefonen gespeichert,
- ggf. dezentrale Notfallorganisation:
- dezentrale Notrufketten (z.B. bei Alleinarbeit),
- Hinterlegen von Kontaktdaten für Notfälle an Versuchseinrichtungen und bei Dauerversuchen, etc. (z.B. für Rückfragen von Rettungskräften im Einsatz),
- Rettungsketten für Menschen, die sich nicht selbstständig retten können, sind vorhanden,
- Handlungsbedarf bei Medienausfällen an Versuchsanlagen etc. sind bekannt und können umgesetzt werden (z.B. Stromausfall, Wasserschäden, Ausfall von Gasversorgung),
- Beschäftigte und Studierende werden regelmäßig unterwiesen,
- Meldeblöcke liegen griffbereit im/am ausreichend bestückten Erste-Hilfe-Kasten,
- Unfallanzeigen werden, wenn erforderlich, zeitnah erstellt,
- Informationspflichten bei schweren Unfällen sind bekannt.